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VW mit neuer Regelung – nicht jeder Mitarbeiter hat etwas davon

VW hat sich eine neue Regelung einfallen lassen. Sie gilt ab dem 1. Juli. Welche Mitarbeiter sie betrifft, liest du hier.

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Neue Regelung bei VW!

Der Autobauer hat zum 1. Juli eine Änderung beschlossen, die einige bürokratische Prozesse vereinfachen soll. Allerdings betrifft sie nur bestimmte Mitarbeiter.

VW: Neue Regelung für Dienstwagen

Konkret trifft es all jene Mitarbeiter aus dem Oberen Management und jene, die der Tarif-Plus-Gruppe zwischen den Tarifmitarbeitern und Managern angehören, berichtet die „Braunschweiger Zeitung“. Bislang hat VW die private Nutzung der Dienstwagen anhand individueller Fahrleistungen abgerechnet – doch das soll sich ab 1. Juli ändern.

+++VW: Neues Angebot im Werk – Reaktion der Mitarbeiter ist eindeutig+++

Wie die Zeitung berichtet, soll es künftig Tank- und Ladepauschalen geben. Und die umfassen sogar die Außenwäsche des Dienstwagens, die Mitarbeiter bislang selbst zahlen mussten. Wer einen Verbrenner oder einen Hybrid als Dienstwagen fährt, zahlt künftig eine 100-Euro-Pauschale im Monat. Wer einen Stromer fährt, nur 50 Euro. Für einen Zweitwagen sind 150 Euro Pauschale für Verbrenner oder Hybrid fällig, für einen Stromer 100 Euro.


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Das Tanken auf dem Werksgelände sei außerdem weiterhin kostenlos für die berechtigten Mitarbeiter. Und was hat VW von den neuen Pauschalen? Das liest du auf www.braunschweiger-zeitung.de.