Veröffentlicht inNiedersachsen

Niedersachsen: Experten beobachten beunruhigende Entwicklung! Es geht um Kinder

Die Fälle von Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, zeigt eine Statistik.

Mädchen versteckt ihr Gesicht hinter einem Kuscheltier
© IMAGO/Kirchner-Media

Jugendamt unter Beschuss

Der Tod des Pflegekinds Anna wirft Fragen auf: Welche Fehler sind dem Jugendamt zuzuschreiben?

Experten haben in Niedersachsen eine besorgniserregende Beobachtung gemacht.

Die Fälle von Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, zeigt eine Auswertung des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN).

Niedersachsen: Anstieg von Kindeswohlgefährdungen

Das Jugendamt Niedersachsen wurde 2023 in insgesamt 18.370 Fällen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung tätig. Im Vorjahr waren es 17.448 Verfahren, schreibt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in einer Pressemitteilung. Die Zahl der akuten und latenten Gefährdungen von Kindern ist um 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. 2023 wurde in 2.133 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt, zeigt die Auswertung des LSN. 2022 waren es noch 1.979 Fälle.

Eine latente Gefährdung des Kindeswohls wurde 2023 bei 2.128 Kindern erkannt. Im Jahr davor waren es laut LSN 2.001 Verfahren. Insgesamt stellte das Jugendamt in 23,2 Prozent aller Einschätzungen eine Gefährdung des Kindes fest. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes, psychische Misshandlung oder körperliche Misshandlung.

Das geschieht bei Verdacht auf Gefährdung

Bei den verbleibenden 14.109 Fällen (76,8 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, so das LSN weiter. In 6.411 Fällen zeigte sich aber ein Hilfsbedarf. Die Zahl der Einschätzungen, bei denen keine Gefährdung festgestellt wurde, stieg um 4,8 Prozent.


Mehr News:


Das zuständige Jugendamt wird tätig, wenn der Verdacht für eine Gefährdung des Wohls des Kindes gegeben ist. Eine Gefährdung des Kindes liegt vor, wenn das Kind körperlich, geistig oder seelisch in Gefahr ist, so das LSN. In der Regel sind die Eltern oder ein Elternteil sorgeberechtigt. Sie sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens, die Gefährdung für die Kinder oder Jugendlichen abzuwenden.