Es ist mal wieder so weit, ein neuer Monat steht vor der Tür. Unmittelbar nach der Bundestagswahl bringt der Monat März erste Konsequenzen mit sich, Grund ist Artikel 39 des Grundgesetzes. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen sich derweil auf finanzielle Einbußen einstellen. Ein neuer Beitragssatz belastet die Rente.
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Die durchschnittliche Rente von Männern mit mindestens 35 Versicherungsjahren lag im Jahr 2024 bei 1.809 Euro. Frauen erhielten 1.394 Euro. Ab März wird die Rente allerdings zusätzlich belastet, denn viele gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Zwei Monate, nachdem die Arbeitnehmer diese schon zu spüren bekommen haben, wird sich die finanzielle Belastung jetzt auch in den Portemonnaies der Rentnerinnen und Rentner bemerkbar machen.
Rente: Kosten abhängig von Krankenkasse
Die Höhe der Kosten hängt dabei von der jeweiligen Krankenkasse ab, da sie alle unterschiedliche Gebühren eingeführt haben. Durchschnittlich wird die Rente aber um 0,8 Prozent reduziert. Dass die Rente erst zwei Monate später von der Erhöhung betroffen ist, ist in Paragraf 247 Satz drei des Fünften Buches im Sozialgesetzbuch festgehalten.
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Auch die Bundestagswahl hat Einfluss auf die Gestaltung des März. Am 25. Monatstag muss der neue Bundestag zusammentreten. In Artikel 39 des Grundgesetzes steht nämlich geschrieben, dass die konstituierende Sitzung spätestens am 30. Tag nach der Wahl stattfinden muss. In dieser wählen die Abgeordneten den Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreter. Die konstituierende Sitzung ist der offizielle Beginn der neuen Legislaturperiode.
Zeitarbeit: Mindestlohn steigt
Für Beschäftigte, die in der Zeitarbeit tätig sind, steigt ab dem ersten März der Mindestlohn. In allen Entgeltgruppen gibt es im Durchschnitt eine Erhöhung 3,8 Prozent. Betroffen sind knapp 800.000 Beschäftigte. Der Branchen-Mindestlohn steigt somit auf 14,53 Euro pro Stunde. An diesen Mindestlohn müssen sich auch ausländische Unternehmen halten, wenn ihre Mitarbeiter aus Deutschland stammen.