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Merz-Plan: Ende März droht Genickbruch für Koalitionsverhandlungen

Ende März will das Bundesverfassungsgericht über den „Soli“ entscheiden. Friedrich Merz droht eine Mammutaufgabe.

Friedrich Merz droht eine Mammutaufgabe.
© IMAGO/Bernd Elmenthaler

Hat Merz seine Wähler "verarscht"?

Friedrich Merz wird der neue Bundeskanzler. Doch schon jetzt zeigen sich viele seiner Wähler enttäuscht.

Friedrich Merz macht keinen Hehl daraus, dass er bis Ostern eine neue Regierung auf die Beine stellen möchte. Dem Wahlsieger kommt hierbei zugute, dass lediglich eine Mehrheit mit der SPD möglich ist. Das angestrebte Ziel einer Zweierkoalition ist somit äußerst realistisch. Doch ein anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte seinen Koalitions-Plan durchkreuzen. Alle Augen sind auf den 26. März gerichtet.

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Bei der Bundestagswahl hat Friedrich Merz einen klaren Regierungsauftrag attestiert bekommen. Da das BSW an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, ist eine Koalition mit der SPD höchstwahrscheinlich. Eine große Hürde ist dabei das Aufstellen des Haushalts für 2025, welcher nach wie vor noch nicht existiert. Laut Artikel 110 Absatz 2 des Grundgesetzes hätte dies bis Ende 2024 geschehen müssen, die gescheiterte Ampel konnte sich jedoch nicht einigen. Bis zur Aufstellung arbeitet die Regierung mit einer vorläufigen Haushaltsführung.

Merz-Kabinett: „Soli“-Urteil könnte Milliarden kosten

Die Finanzlage dürfte daher die Sondierungs- und Koalitionsgespräche zwischen Merz und Klingbeil – also zwischen der Union und der SPD – überschatten. Das anstehende Urteil zum Solidaritätszuschlag könnte eine rasche Zusammenkunft konterkarieren.


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Im November klagten einige Politiker der FDP, dass der Solidaritätszuschlag unverzüglich abgeschafft werden müsse. Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag auf die Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteuer sowie Kapitalerträge, um unter anderem die Kosten der deutschen Einheit zu decken. Unter den Mehrkosten (5,5 Prozent) würden demnach vor allem Unternehmen und Gutverdienende leiden, hieß es damals. Seit 2021 müssen ihn nämlich nur noch jene und Kapitalanleger zahlen. Für alle anderen Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ abgeschafft.

Der „Aufbau Ost“ sei abgeschlossen, so die sechs klagenden Bundestagsabgeordneten in ihrer Verfassungsbeschwerde. Der „Soli“ sei daher verfassungswidrig. Mit dem Anliegen zog man nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt verkündet, am 26. März über die Zukunft des Solidaritätszuschlags entscheiden zu wollen. Sollte das Gericht den Klagenden recht geben und den Soli für verfassungswidrig erklären, droht Friedrich Merz eine Mammutaufgabe.

Für den Haushaltsentwurf 2025 sind Einnahmen in Höhe von 12,75 Milliarden Euro aus dem Solidaritätszuschlag eingeplant. Außerdem könnte das Urteil rückwirkend in Kraft treten. Das würde bedeuten, dass der Staat alle Einnahmen bis 2020 zurückzahlen muss. In Summe könnten auf das Merz-Kabinett dann Mehrkosten in Höhe von knapp 65 Milliarden Euro zukommen.