Die Meldungen um VW überschlagen sich an diesem Dienstag (11. März)! Nachdem der Konzern für das vergangene Jahr einen Gewinneinbruch von über 30 Prozent verkünden musste (HIER liest du mehr dazu) und eine Tochter über den Abbau von fast jeder dritten Stelle berichtete (HIER alle Infos), sorgte auch eine interne Ansage aus der Chefetage innerhalb der Belegschaft für viel Aufregung.
Konkret geht es um mehrere Tausend Mitarbeiter, die von VW wieder zurück an den Schreibtisch bestellt worden sein sollen. Demnach sollen im Konzern neue und weitaus strengere Home-Office-Regeln gelten. Die „Bild“ berichtete wenig später und sorgte direkt für das nächste Beben um den Autobauer. Der Betriebsrat sah sich noch am selben Tag zu einer Reaktion gezwungen. Was auf die Mitarbeiter jetzt konkret zukommt, liest du hier.
VW: Schränkt der Konzern Home-Office ein?
„VW schränkt Home-Office ein”, titelt die „Bild“ und weiter: „24.000 VW-Mitarbeiter müssen ins Büro zurück.“ Ab April sollen die entsprechenden Beschäftigten statt an vieren nur noch an zwei Tagen in der Woche von zu Hause aus arbeiten dürfen. Das will die Zeitung erfahren haben und verweist auf eine interne Mail von VW-Markenchef Thomas Schäfer.
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Diese hatte zuvor innerhalb der Belegschaft große Verunsicherung ausgelöst, was dann auch den Betriebsrat auf den Plan rief. Die interne Stellungnahme liegt News38 vor. Darin ging es vor allem darum, ob sich an der bisherigen Betriebsvereinbarung „Mobile Arbeit – Wiederanlauf“ etwas geändert hat.
Haben sich die Regeln offiziell geändert?
Sie stammt aus dem Jahr 2021 und in ihr sind tatsächlich bis zu vier Tage Home-Office festgelegt. Natürlich nur für die Mitarbeiter, für das auch tatsächlich infrage kommt. Wer in der Produktion tätig ist, kann verständlicherweise nicht von zu Hause aus arbeiten.
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Hat sie sich also geändert oder nicht? Klare Ansage aus dem Betriebsrat: „Nein. Das ist nicht der Fall. Die Betriebsvereinbarung besitzt weiterhin ihre volle Gültigkeit. Entscheidend ist wie bisher auch die jeweilige dezentrale Absprache mit der direkten Führungskraft vor Ort. So, wie es in der Betriebsvereinbarung festgelegt ist und wie es seit längerer Zeit erfolgreich gelebt wird.“
Betriebsrat mit klarer Forderung
Die Ansage aus dem Vorstand könne schon rein faktisch keine Abkehr von der Betriebsvereinbarung sein, so sie Mitteilung weiter. Bei „begründeten individuellen Anwendungsfällen“ seien demnach weiterhin mehr als zwei Tage mobile Arbeit die Woche zulässig.
Dennoch bleibt die Botschaft deutlich, dass die Chefetage mehr Präsenz im Werk sehen möchte. Die Reaktion des Betriebsrats ist allerdings genauso unmissverständlich: Man fordert den Vorstand auf, „hier für Klarheit zu sorgen“.
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Dem kam dann eine VW-Sprecherin am Abend nach – zumindest gegenüber unserer Redaktion. „Unsere Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit bei Volkswagen hat weiterhin Bestand“, erklärte sie. „Das hat sich in den vergangenen Jahren sehr gut bewährt.“ Dennoch sei der persönliche Austausch bei der Transformation von zentraler Bedeutung, da dieser unter anderem Entscheidungen beschleunigen.
Konkret bedeutet das, dass ab dem 1. April 2025 vorgesehen ist, dass sich die Chefetage und ihre Teams auf „grundsätzlich drei Arbeitstage pro Woche in Präsenz“ verständigen sollen. Die Flexibilität soll aber gleichzeitig erhalten bleiben. „Mobile Arbeit ist weiterhin möglich, sofern es die Tätigkeit zulässt“, so die Sprecherin weiter.