Das von Union und SPD beschlossene Finanzpaket zugunsten der Verteidigungspolitik und der Modernisierung der Infrastruktur war der Paukenschlag der Sondierungsgespräche. Die Ausgaben in Milliardenhöhe sollen durch Schulden finanziert werden, weshalb eine Änderung des Grundgesetzes und somit die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag vonnöten war. Über jene Änderung wurde am Dienstag (18. März) abgestimmt – mit Erfolg für den designierten Bundeskanzler.
+++ Das könnte dich auch interessieren: Verteidigungsminister Pistorius schlägt Alarm: „Bedrohungslage steht vor Kassenlage“ +++
Mithilfe eines milliardenschweren Finanzpakets, welches auf Schulden fußt, wollen Union und SPD die Herausforderungen des 21. Bundestags stemmen. Die Grünen konnte man von diesem Vorhaben ebenfalls überzeugen. Der in der Rezession steckenden Wirtschaft und der sich veränderten globalen Bedrohungslage könne man nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln gerecht werden, so die Argumentation von Schwarz-Rot.
Finanzpaket: Bundesrat stimmt am Freitag ab
Insbesondere die von Putin ausgehende Aggression sowie die Anti-EU-Politik von Donald Trump würden eine nachhaltige Stärkung der eigenen Sicherheitsstrukturen erfordern – auch zugunsten eines stabilen Europas. Dass die Abstimmung noch in der Zusammensetzung des aktuellen (20.) Deutschen Bundestags stattfand, war den übrigen Oppositionsparteien ein Dorn im Auge. Ihre Anträge zur Absetzung der Abstimmung wurden jedoch allesamt abgelehnt.
Weitere Nachrichten:
Nach einer mehr als vierstündigen Aussprache traten die Parlamentarier schlussendlich an die Urnen, um namentlich über die Grundgesetzänderung und somit auch über das Finanzpaket abzustimmen. Das Ergebnis sorgt bei der (wahrscheinlichen) künftigen Koalition für beruhigte Gemüter: 513 Parlamentarier stimmten für die Änderung, 207 dagegen. Die notwendige Anzahl von 489 Stimmen wurde somit erreicht.
Trotz dieses ersten Erfolgs ist das Finanzpaket noch nicht beschlossen. Am Freitag (21. März) stimmt der Bundesrat über jenes ab – und auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit vonnöten. Da die Unions- und SPD-geführten Länder ihre Zustimmung bereits signalisiert haben, scheint das Nehmen dieser Hürde aber realistisch.