Satte 144 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und den Sozialdemokraten. Die Spitze der SPD wirbt in diesen Tagen darum, dass die Basis dem Deal im Mitgliedervotum zustimmt und sie in die Regierung eintreten kann. Dabei betonen Lars Klingbeil und Co. auch manche Details, die bislang in der Öffentlichkeit noch wenig Beachtung gefunden haben. So auch eine Neuerung beim Kindergeld.
„Das bedeutet weniger Ärger mit Papierkram, weniger Bürokratieaufwand“, schreibt der SPD-Bundesvorstand auf Instagram. Dazu postet das Social-Media-Team ein Bild mit der Botschaft: „Versteckte Vorteile des Koa-Vertrags“.
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„Davon werden jedes Jahr hunderttausende Eltern profitieren“
Doch was ist nun dieser Vorteil beim Kindergeld? Schwarz-Rot hat sich darauf geeinigt, dass Eltern automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten. Sie müssen also nicht mehr, wie bislang, nach der Geburt des Kindes erst einen Antrag stellen. Die SPD ist zufrieden mit der Reformidee: „Von dieser Änderung würden jedes Jahr hunderttausende frischgebackene Eltern profitieren.“
Die Neuerung wird als Beispiel aufgeführt für eine moderne digitale Verwaltung, „die zunehmend antragslos arbeiten“ soll.
Kindergeld-Reform: Aber gibt es mit Schwarz-Rot auch mehr Geld?
Tatsächlich dürfte das eine kleine Erleichterung sein für Neu-Eltern, die in den ersten Wochen nach der Geburt sowieso viel um die Ohren haben und mit den Gedanken ganz woanders sind. Aktuell sollte man sich nämlich nicht zu lange Zeit lassen mit einem Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse (hier ist das online möglich). Denn das Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend ausgezahlt. Wer zu spät dran ist, verliert Hunderte Euro für die ersten Lebensmonate. Vor der Geburt des Kindes ist ein Antrag nicht möglich.
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Aktuell beläuft sich das monatliche Kindergeld auf 255 Euro. Nur vage deutet Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag an, dass es in den nächsten Jahre weitere Anpassungen geben soll. So heißt es im Vertrag: „Durch eine gesetzliche Regelung stellen wir sicher, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt.“