Braunschweig.
Am Landgericht beginnt am Donnerstag, 12. Mai 2016, ein Totschlagsprozess. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Angeklagten vor, einen Zechkumpanen im Streit getötet zu haben. Laut Anklage soll der Mann aus Schöningen im Oktober vergangenen Jahres das 35 Jahre alte Opfer in dessen Wohnung mit der Stahlkufe eines Stuhles erwürgt haben.
Demnach hatten beide Männer vorher viel Alkohol getrunken, weshalb die Staatsanwaltschaft von erheblich verminderter Schuldfähigkeit ausgeht. Die Anklage lautet deswegen auch nicht auf „Mord“, sondern auf „Totschlag“.
Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für den Prozess hat das Landgericht fünf Verhandlungstage angesetzt.