Braunschweig/Wolfsburg.
Im Rahmen des Abgas-Skandals haben bislang 69 Besitzer von VW-Modellen Schadenersatz-Klage am Landgericht Braunschweig eingereicht. Diese richten sich entweder gegen den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeugs – ein Autohaus oder die Volkswagen AG – auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder den Konzern als Hersteller. Das erklärte ein Gerichtssprecher am Freitag.
Aktionäre wollen Schadenersatz
Hinzu kommen bisher 350 Klagen von Aktionären. Sie verklagen den Autobauer auf Schadenersatz, weil dieser den Aktienmarkt zu spät über die möglichen finanziellen Konsequenzen der millionenfachen Manipulationen von Dieseln informiert haben soll. VW hatte dies zurückgewiesen. Der Kurs der Aktie war nach dem Bekanntwerden der Abgas-Affäre im Herbst vorigen Jahres zunächst stark eingebrochen.
Während die Schadenersatzklagen der Kapitalanleger alle gebündelt in Braunschweig verhandelt werden sollen, können Autobesitzer ihre Verfahren auch an anderen Gerichten einreichen.
Mündliche Verhandlung geplant
Am kommenden Dienstag, 13. September, findet in Braunschweig die mündliche Verhandlung im Prozess eines Autobesitzers gegen VW als Verkäufer statt. Für den Oktober sind bisher sechs weitere Termine eingeplant. In etlichen Fällen hatten Autobesitzer bisher allerdings keinen Erfolg mit Klagen.