Braunschweig.
Der Corona-Wert in Braunschweig liegt weiter stabil unter 35 – deswegen gibt es seit Mittwoch neue Lockerungen in Braunschweig!
Dass schon wieder neue, lockerere Regeln gelten, liegt daran, dass Braunschweig mit dem Wert unter 35 erneut in eine tiefere Stufe des Stufenplans des Landes Niedersachsens gerutscht ist.
Corona-Inzidenz in Braunschweig unter 35
Montag lag Braunschweig bei Stufe 2, jetzt rangiert die Löwenstadt in Stufe 1. Und das bringt viele Vorteile mit sich. >> HIER geht’s zum „Stufenplan 2.0“
Hier kommen die wichtigsten Regelungen, die jetzt in Braunschweig gelten:
Braunschweig: Diese Regeln gelten jetzt!
Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen! Wer genesen oder vollständig geimpft ist (seit mindestens 14 Tagen) zählt nicht mit, genau wie Kinder bis 14 Jahren.
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Apropos Kinder: Kindergeburtstage sind wieder möglich! Bis zu zehn Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen endlich wieder gemeinsam Party machen.
Braunschweig: Kaum noch Maskenpflicht
Grundsätzlich ist der gesamte Einzelhandel geöffnet. Die Stadtverwaltung hat entschieden, die bisher geltende Maskenpflicht in ausgewählten öffentlichen Bereichen der Innenstadt (u.a. Schlossplatz, Teile der Fußgängerzone) ab Mittwoch aufzuheben.
Ab sofort musst du nur noch an Haltestellen, auf Wochenmärkten sowie auf Parkplätzen von Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz tragen – im ÖPNV sowie in den Läden sowieso. >> Maskenpflicht in Braunschweig abgeschafft – nicht alle feiern es: „Wünsche mir, dass das nach hinten losgeht“
Die Gastronomie darf drinnen mit Hygienekonzept und ohne Testpflicht öffnen. Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis sind bis zu 100 Personen erlaubt. Eine Maske musst du aber tragen, so lange du noch nicht auf deinem Platz sitzt. Die Außengastronomie ist ebenfalls ohne Testpflicht geöffnet.
Clubs, Bars und Diskotheken dürfen mit Hygienekonzept und einer begrenzten Besucherzahl (maximal 50 Prozent) öffnen. Besucher müssen entsprechende Nachweise vorlegen.
Hotels, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Jugendherbergen dürfen mit Hygienekonzept öffnen. Ferienwohnungen in Niedersachsen können genutzt werden. Nötig: Ein negativer Test bei Anreise und zweimal pro Woche während deines Aufenthaltes.
Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten können mit Hygienekonzept öffnen. Botanische Gärten, Zoos und Freizeitparks können ebenfalls besucht werden.
Braunschweig: Kinos und Theater öffnen wieder
Veranstaltungen wie Theater- und Kinovorstellungen, Opern oder Konzerte können drinnen und draußen stattfinden. An weiteren Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sportveranstaltungen mit Zuschauern) dürfen mit Hygienekonzept maximal 500 Personen teilnehmen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sind genehmigungspflichtig.
Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen mit bis zu 500 Personen genehmigungsfrei stattfinden. Bei mehr als 500 Teilnehmern ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig. Es gilt Maskenpflicht so lange die Sitzplätze nicht eingenommen sind.
In den Kindertagesstätten und Schulen gilt Szenario A (Regelbetrieb bzw. Präsenzunterricht). Jugendzentren können öffnen. Jugendfreizeiten sind grundsätzlich mit Hygienekonzept möglich.
Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung dürfen Präsenzunterricht abhalten, ebenso Erste-Hilfe-Kurse, Fahr- und Flugunterricht und berufsbezogene Aus- und Fortbildungen. Bibliotheken können öffnen.
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Sportanlagen können drinnen und draußen mit Hygienekonzept öffnen. Kontaktsport ist zulässig. Schwimmbäder können mit Hygienekonzept öffnen. Gleiches gilt für Solarien und Saunen. >> Braunschweig öffnet die Bäder endlich wieder – draußen und drinnen!
Messen, gewerbliche Ausstellungen, Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte dürfen mit Hygienekonzepten stattfinden. Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt.
Wer Angehörige in Alten- und Pflegeheimen besuchen möchte, muss die üblichen Nachweise erbringen. Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen können ohne Begrenzung der Personenzahl bei der Zeremonie stattfinden, soweit Abstände gewahrt werden. Gesang im Gottesdienst ist wieder erlaubt.
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Die geplanten Lockerungen blieben auch dann bestehen, wenn Braunschweigs Inzidenz ein oder zwei Tage mal wieder über 35 liegen sollte – erst nach einem dritten Tag über 35 müsste die Stadt erneut eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, die die gewonnenen Freiheiten wieder einkassiert. >> Mehr Details findest du in der Niedersächsischen Corona-Verordnung. (ck)