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Braunschweig: Irre Schmerzen wegen zu großer Hoden-Prothese – Mann will Cannabis einklagen

Braunschweig: Irre Schmerzen wegen zu großer Hoden-Prothese – Mann will Cannabis einklagen

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Was die Ermittler in der Halle fanden, hatte eine etwas größere Dimension. (Symbolbild) Foto: IMAGO / ZUMA Wire

Braunschweig/Celle. 

Cannabis statt neuer Hoden-Prothese? Nein, sagt das Gericht. Zugrunde lag das Eilverfahren eines Braunschweigers.

Der 42-Jährige aus Braunschweig war an Hodenkrebs erkrankt und hatte sich bei einer Tumor-Operation eine offenbar zu große Hoden-Prothese einsetzen lassen.

Braunschweig: Schmerzen nach Hoden-OP

Nach der OP im Jahr 2013 hatte der Mann immer mehr Schmerzen; vor allem der Rücken tat ihm weh. Hinzu kamen aber noch andere Beschwerden. Auslöser soll die große Hoden-Prothese gewesen sein.

Als Schmerzmittel ließ der Braunschweiger sich auf Privatrezept Cannabis-Blüten verordnen. Dann wollte er aber, dass seine Krankenkasse die teuren Blüten bezahlt. Das wiederum lehnte die Kasse ab – stattdessen solle er sich eine neue Prothese einsetzen lassen. Dagegen klagte der Braunschweiger. Der frühere Krebspatient wollte sich das Cannabis langfristig bezahlen lassen.

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Mehr von uns:

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Am Montag fiel am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle das Urteil: Die Richter lehnen den Antrag auf eine Eilentscheidung ab. Sie finden, dass Cannabis bei Rückenschmerzen wegen einer zu großen Hoden-Prothese nicht das Mittel der Wahl ist. Cannabis sei nicht die einzige mögliche Therapie gegen die Schmerzen. Damit stimmen die Landesrichter der Krankenkasse und dem Sozialgericht Braunschweig zu.

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Das ist Hodenkrebs:

  • eher seltene Krebs-Erkrankung
  • Ursachen noch weitgehend ungeklärt
  • Tumor entsteht meist aus Keimzellen
  • die meisten Betroffenen sind unter 50 Jahre alt
  • vergleichsweise gute Heilungschancen
  • Früherkennung ist wichtig: www.hodencheck.de

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Braunschweiger will Prothese behalten

Außerdem sei der Fall nicht eilbedürftig: Der Patient aus Braunschweig sei nicht akut krank, er habe die Prothese sechs Jahre lang nicht austauschen lassen – und seinen Widerspruch bei der Krankenkasse nur zögerlich begründet. (dpa/ck)