Braunschweig.
Wie in vielen anderen Städten auch gehören E-Scooter mittlerweile in Braunschweig zum Stadtbild dazu. Egal, ob von Tier, Lime oder Bolt – mehr als 1.000 E-Roller stehen im Stadtgebiet verteilt.
Wobei, so manch einer liegt wohl eher – auf dem Gehweg, im Gebüsch oder landet gar in der Oker. Und genau das geht nicht nur den Betreibern gehörig auf die Nerven, auch die Stadt Braunschweig hat die Nase voll und will jetzt durchgreifen.
Braunschweig: E-Scooter in der Löwenstadt mächtig gefragt
Generell ist die Stadt Braunschweig Fan der E-Scooter. Klar, sie bieten auch viele Vorteile. Erstens sind sie umweltschonend und zweitens verleiten sie den ein oder anderen Braunschweiger dazu, das Auto auch mal stehenzulassen. Und die Rechnung scheint aufzugehen. Denn nach Angaben der Unternehmen sei die Auslastung in der Löwenstadt hoch – und das nicht nur bei Jüngeren. Auch bei anderen Altersgruppen sei die elektrische Alternative gefragt.
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Das sind E-Scooter:
- Elektrokleinstfahrzeug, das einem Tretroller ähnelt
- wird aber nicht durch Treten, sondern von einem Elektromotor angetrieben
- viele E-Scooter befinden sich nicht in Privatbesitz, sondern werden von Verleihfirmen zur Verfügung gestellt
- die leichtesten Modelle wiegen etwa 7 Kilo, die schwersten Modelle mehr als 20 Kilogramm
- sie fahren rund 20 Kilometer pro Stunde, einige Modelle erreichen aber auch bis zu 40 km/h
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Eigentlich eine positive Bilanz, wären da nicht all jene, die die Roller immer wieder achtlos liegenlassen. Das Problem ist auch den Unternehmen bekannt. Die wiederum schicken mittlerweile sogar Fußpatrouillen los, um falsch abgestellte Roller umzuparken. Einige gehen sogar so weit und fordern die Nutzer bei Rückgabe des Scooters dazu auf, ein Foto zu machen. Damit sollen sie dann belegen, dass sie den E-Scooter richtig abgestellt haben.
So will die Stadt Braunschweig durchgreifen
In erster Linie ist es also Sache des Unternehmens, sich um die richtige Nutzung zu kümmern. Die Stadt Braunschweig will da aber auch mitmischen und erklärt, zukünftig auch Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Und das immer dann, wenn rücksichtslos geparkte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Das Ordnungsamt nimmt also zukünftig auch die geparkten E-Scooter bei Kontrollgängen ins Visier.
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Doch bei wem landet die Ordnungswidrigkeit dann? Nach Angaben der Stadt nicht bei der Verleihfirma, sondern bei demjenigen, der das Fahrzeug so rücksichtslos abgestellt hat. Sollte der nicht ausfindig gemacht werden können, verfällt das Verfahren. Allerdings können die Verfahrenskosten dann dem Halter in Rechnung gestellt werden.
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Die Stadt Braunschweig prüft derzeit außerdem gemeinsam mit den Unternehmen, ob es künftig auch feste Stellplätze für E-Scooter im Stadtgebiet geben wird. (abr)
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