Die Stadt Braunschweig lässt sich nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen!
Weil sich die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ auch immer wieder in Braunschweig auf Straßen geklebt oder gesetzt hatten, droht die Stadt Braunschweig jetzt mit saftigen Strafen für derartige Protest-Aktionen.
Braunschweig: Stadt erlässt Verfügung
Die Stadt Braunschweig hat nach eigenen Angaben am Mittwoch (19. Juli) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die Aktionen der „Letzten Generation“ oder ähnliche Versammlungen zum Klima-Protest im Stadtgebiet unter freiem Himmel beschränkt, wenn diese nicht vorher – wie gesetzlich vorgeschrieben – angemeldet wurden. Dazu gehöre auch, dass das Besetzen, Festkleben, Festketten, Festbinden oder das Ankleben auf Straßen verboten sei.
Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Braunschweig auf rund 20 solcher Aktionen in den vergangenen Monaten, bei denen unangekündigte Umzüge („Slow walks“) stattgefunden und/oder sich die Aktivisten auf den Straßen der Stadt festgeklebt haben. Wer gegen die Verfügung verstößt, dem droht ab sofort ein sattes Bußgeld – bis zu 3.000 Euro müssen die Betroffenen dann zahlen.
Braunschweiger Aktivisten sind gefordert
Mit der Allgemeinverfügung will die Stadt nach eigenen Angaben die Aktivisten dazu bewegen, ihre Proteste im Vorfeld anzumelden – wie es das Gesetz auch vorsieht. Dabei gehe es auch um mögliche Kooperations-Gespräche zwischen der „Letzten Generation“ und dem Ordnungsamt. Außerdem könne die Behörde Versammlungen und deren Auswirkungen nur dann koordinieren, wenn sie vorher Bescheid weiß.
„Ziel ist es, das gesetzlich verbriefte Recht der Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen mit der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung“, hieß es am Mittwoch aus dem Rathaus. Dazu gehöre vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr. Außerdem müsse im Ernstfall immer gewährleistet sein, dass keine Rettungswege blockiert werden.
+++ „Letzte Generation“: Als Polizistin bei den Klima-Klebern – DAS ist ihre Aufgabe +++
Die Aktivisten und die Versammlungsleiter seien immer wieder darauf hingewiesen worden, dass sie ihre Aktionen vorher anmelden müssen. „Dennoch haben sie mehrfach zum Ausdruck gebracht, solche unangekündigten Versammlungen weiterhin durchführen beziehungsweise daran teilnehmen zu wollen“, so die Stadt Braunschweig.
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Und weil die Stadt Braunschweig daher mit weiteren Spontan-Aktionen der „Klima-Kleber“ rechnet, hat sie sich zusammen mit der Polizei für die ab Donnerstag (20. Juli) geltende Allgemeinverfügung entschieden – „um präventiv im Sinne der Allgemeinheit und der Gefahrenabwehr tätig zu werden“. Die Stadt Braunschweig folgt damit dem Beispiel anderer Städte.