Eine Frau aus Braunschweig wollte für ihre Reise in den Urlaub vorsorgen. Damit sie nicht so viel Stress am Flughafen hat, schickte sie ihren Koffer schon mal vor.
Doch dann folgte für die Braunschweigerin ein böses Erwachen: Der Urlaub startete mit wenig Entspannung und viel Stress.
Braunschweigerin durchlebt eine Odyssee
Es ist der Fall des Monats, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt. Eine Frau aus Braunschweig wollte unbeschwert in ihren Urlaub starten. Deshalb entschied sie sich dafür ihren Koffer schon einmal an ihren Urlaubsort schicken zu lassen.
+++ Braunschweig: Aus und vorbei! Nächster Laden wirft das Handtuch +++
Der Dienstleister Jumingo schickte den Koffer los – und verlor das Gepäck. Die Firma will nicht zahlen, obwohl die Braunschweigerin sogar eine Transportversicherung abgeschlossen hat. Die Frau fordert das Unternehmen auf für den Verlust aufzukommen. Eine maximale Schadensprämie von 1.000 Euro und die Erstattung der Transportkosten fordert sie von Jumingo.
Unternehmen weigert sich ganzen Betrag zu zahlen
Doch Jumingo will nicht die ganzen 1.000 Euro zahlen. Der Dienstleister verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Begründung: Da der Koffer mit persönlichen Dingen der Braunschweigerin als „besonders gefährdetes Handelsgut“ gelte, hätte sie vorab eine besondere Risikovereinbarung abschließen müssen.
Mehr News:
Das will die Braunschweigerin nicht auf sich sitzen lassen. Sie wendet sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Kleidung und persönliche Dinge sind natürlich nicht als besonders gefährdete Handelsgüter anzusehen“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Hagge hat die Rechtsvertretung der Frau übernommen und dabei auch damit argumentiert. Nach einiger Zeit gab Jumingo dann klein bei. Das Unternehmen will die Versicherungsbedingungen in Zukunft anpassen. Die Braunschweigerin erhielt daraufhin die gesamte Prämie und die geforderten Versandkosten von 1.130 Euro.
„Betroffene hat nichts falsch gemacht“
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen zu prüfen und auch zu schauen, was alles in welcher Höhe versichert ist. Rechtsanwalt Markus Hagge macht aber auch klar: „Die Betroffene hat nichts falsch gemacht.“