Der Onlinehandel in Deutschland boomt. In der Vorweihnachtszeit hat die Post in Braunschweig viel zu tun und liefert viele Pakete bis an die Haustür.
Anscheinend ist dieser Weg aber nicht immer sicher. Besonders bei einer Warengruppe sollen Kunden der Post aufpassen, denn im schlimmsten Fall bezahlen sie nach dem Erhalt der Ware mit ihrem Leben.
Post in Braunschweig hat in den Tagen vor Silvester viel zu tun
Viele kennen es. Der Weg zum Laden in der Stadt erscheint einem zu lang, und so wählt man die bequeme Variante des Online-Bestellens. Online erscheint die Warenauswahl vielen Shoppern grenzenlos. Fast jeder Artikel kann von überall auf der Welt zu einem nach Hause geliefert werden. Besonders Pyrotechnik wird gerne mal aus dem Ausland bestellt.
„Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt“, schreibt das Zollamt. Dabei gelangen auch mal illegale Feuerwerkskörper nach Deutschland, die nicht ganz ungefährlich sind.
Post in Braunschweig: Paketdienstleister entdeckt verdächtige Pakete
Laut dem Zollamt informierte ein Paketdienstleister die Zollbeamten des Hauptzollamts Braunschweig am Mittwochabend (18. Dezember) wegen mehrerer verdächtiger Paketsendungen eines polnischen Absenders. Dieser sei schon wegen des Versands von Pyrotechnik aufgefallen. Im Lager des Dienstleisters stellten die Beamten dann auch tatsächlich drei Pakete fest, die illegale Feuerwerkskörper enthielten.
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Offenbar hatten zwei Empfänger in Deutschland die Pakete bestellt, welche bepackt waren mit nicht verpackten Explosivstoffen. Gegen Böller-Shopper wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet und ihnen droht ein Urteil von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Damit haben sie bestimmt nicht gerechnet, als sie die Stoffe bestellten. Offenbar ist die Strafe aber noch nicht einmal der Höhepunkt!
Post in Braunschweig: Pakete birgen gefährliches Risiko
Die Bestellung der illegalen Stoffe hätte die beiden Empfänger auch das Leben kosten können. „Im schlimmsten Fall haben die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben“, schreibt das Zollamt und ergänzt, dass die Einfuhr von Feuerwerk verboten sei, sofern es nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen ist. Dieses gibt nämlich an, dass es allen EU-Anforderungen entspricht und vom Hersteller geprüft wurde. Auch wenn das Kennzeichen gefälscht wurde, mache sich der Empfänger strafbar.
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Generell sollte der Einkauf von Feuerwerkskörpern mit Vorsicht zu genießen sein – und die Regeln des Sprengstoffgesetzes eingehalten werden. So können schlimme Unfälle vermieden werden, welche im tragischen Fall tödlich enden.