Im März 2024 hielt ein folgenschwerer Unfall auf dem Altstadtring in Braunschweig die Stadt in Atem. Ein 57-jähriger Mann wollte die Straße überqueren und wurde dabei von einem 19-Jährigen erfasst. Der Mann erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und verstarb später an Organversagen.
Ursprünglich hieß es, der Mann sei bei Rot über die Ampel gelaufen, was zu dem Zusammenstoß geführt haben soll (HIER mehr lesen). Doch jetzt musste sich der 19-jährige Raser vor Gericht verteidigen und ein Gutachter ist sich sicher: Dieser Unfall hätte verhindert werden können! Das berichtet die „Braunschweiger Zeitung“.
Braunschweig: Hohe Strafe für Angeklagten
Der 19-jährige Fahrer musste sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Aufgrund seines Alters stand der Erziehungsgedanke im Vordergrund, die Schwere der Tat führte jedoch zu einem harten Urteil. Der junge Mann wurde laut „Braunschweiger Zeitung“ wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
+++ Braunschweig: Schwerer Unfall! Zug kegelt Auto auf die Seite +++
Bereits acht Monate vor dem Urteil war dem Braunschweiger die Fahrerlaubnis entzogen worden. Eine neue Fahrerlaubnis kann frühestens in 20 Monaten beantragt werden. Außerdem muss er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor er wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Weitere Auflagen sind eine Geldzahlung von 600 Euro, die Teilnahme an Gesprächen bei der Jugendgerichtshilfe und die Betreuung durch einen Bewährungshelfer.
Fußgänger hatte keine Chance
Am 2. März 2024 wurde der 57-jährige Fußgänger auf dem Altstadtring in Braunschweig vom Audi des Angeklagten erfasst. Laut Unfallsachverständigem konnte der Fußgänger die herannahende Gefahr aufgrund der Dunkelheit kaum richtig einschätzen. Der Unfall ereignete sich am späten Abend. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der 19-Jährige mit mindestens 90 km/h, möglicherweise sogar mit bis zu 110 km/h unterwegs war. Erlaubt waren maximal 50 km/h.
Mehr News:
Beim Aufprall wurde der Fußgänger auf die Motorhaube geschleudert, prallte gegen die Windschutzscheibe und dann gegen das Dach. Anschließend wurde er 46 Meter weit nach vorne geschleudert. Laut Gutachter wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Er steht auch der Vorwurf eines illegalen Autorennens im Raum. Mehr zum Prozess, zum Gutachten und dem Urteil liest du bei der „Braunschweiger Zeitung“ (>>> Hier mehr lesen).