Gifhorn.
Endlich Besserung in Sicht im Kreis Gifhorn! In der ersten Januarwoche verzeichnet der Landkreis noch noch etwa 450 Neuinfektionen. Die 7-Tages-Inzidenz am 11. Januar: 259,5.
Doch die strengen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und eine Ausgangsbeschränkung scheinen gewirkt zu haben. Mittlerweile liegt der Wert bei 104,2.
Deshalb, so kündigt der Kreis Gifhorn am Donnerstag an, sollen einige Maßnahme gelockert werden. An anderen Stellen werden Regeln aber auch verschärft.
Kreis Gifhorn bedankt sich bei Bürgern – und mahnt
„Da die Anzahl der Gesamtinfektionen und 7-Tage-Inzidenz sich in die richtige Richtung entwickelt haben und die Anzahl an Neuinfektionen geringer wird, haben wir uns mit allen Beteiligten gemeinsam dazu entschieden, die Ausgangsbeschränkung nicht zu verlängern, sondern regulär auslaufen zu lassen“, so Landrat Dr. Andreas Ebel.
Und weiter: „Damit können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn ab dem 1. Februar auch wieder nach 20 Uhr das Haus verlassen.“
Ebel bedankt sich ausdrücklich bei den Bürgern und Bürgerinnen. Er mahnt: „Es kommt auch künftig auf jeden Einzelnen an. Wir müssen unsere privaten Kontakte beschränken, um die Infektionen weiterhin zu reduzieren. Der Landkreis Gifhorn ist keine Insel – die Zahlen können auch bei uns schnell wieder ansteigen.“
Daher sehe er keinen Grund zur Entwarnung.
____________
____________
Diese Regeln gelten im Kreis Gifhorn ab dem 1. Februar
Schulen
Schüler wechseln ab Montag, dem 1. Februar, Grundschüler ab Mittwoch, dem 3. Februar, wieder ins Wechselmodell. Bis zum 14. Februar 2021 können Eltern ihre Kindern noch vom Präsenzunterricht befreien.
Ein Viertel der Grundschulkinder wird vom Präsenzunterricht befreit. Dies habe eine Umfrage des Landkreises unter Eltern ergeben. Dies wird sich auf die Kapazität der Schulbusse auswirken, mehr Informationen sollen kommende Woche folgen.
Alten- und Pfelgeheimen
Strenger als in der Landesverordnung vorgesehen, muss in Alten- und Pfelgeheimen ein separater Besucherraum zur Verfügung stehen. Nur hier dürfen Besuche stattfinden, um die Infektionsgefahr gering zu halten. Diese Regel gilt solange, wie die Inzidenz über 50 liegt.
+++ Die aktuelle Corona-Lage in Niedersachsen kannst du HIER nachlesen +++
Gottesdienste
Die Landes-Verordnung regelt für Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden Folgendes:
- Bei zu erwartenden Besucherzahlen, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der gesamten Zeit eine medizinische Maske tragen. Diese darf kein Ausatemventil haben.
- Der Gesang bei diesen Veranstaltungen ist untersagt.
- Veranstaltungen mit zehn oder mehr Personen müssen mindestens zwei Werktage im Voraus bei der örtlich zuständigen Behörde unter Angabe der Art, des Ortes, des Zeitpunktes und des Umfangs angezeigt werden.
Maskenpflicht
In der gesamten Gifhorner Fußgängerzone gilt weiterhin Maskenpflicht. An Markttagen (mittwochs und samstags) muss eine medizinische Maske getragen werden.
Auch in und um Kreishäusern müssen medizinische Masken getragen werden.
Die Vorgabe gilt auch bei Nutzung der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf sowie des Wertstoffhofes in Ausbüttel. Ebenso gilt diese Regelung zum Tragen medizinischer oder FFP2-Masken auch für gewerbliche Anlieferer auf der Umschlaganlage der Firma Asche in Gifhorn. (mb)