Sie ist wahrscheinlich das bekannteste Mitglied der „Letzten Generation“ aus der Region38 – wenn nicht sogar in ganz Deutschland. Spätestens seit ihrer Teilnahme bei der Flughafen-Blockade in Köln Mitte des Jahres dominiert Lilli Gomez aus dem Kreis Helmstedt die Schlagzeilen.
Wegen einer Aktion auf Sylt musste sie sich jetzt vor Gericht verantworten – und wurde am Freitag (6. Dezember) verurteilt. Auf ihrer Quittung stehen gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch – und unterm Strich eine saftige Haftstrafe. Das Urteil gegen die Klima-Aktivistin aus dem Kreis Helmstedt ist aber noch nicht rechtskräftig.
Kreis Helmstedt: Klima-Lilli verurteilt
Keine Frage: Lilli Gomez – genannt Klima-Lilli – war in diesem und letztem Jahr in der sogenannten Klima-Kleber-Szene besonders aktiv. Gegenüber der „Braunschweiger Zeitung“ offenbarte sie Ende Juli, dass die Zahl ihrer Aktionen im „hohen zweistelligen Bereich“ liege. Darunter befindet sich auch eine Farb-Attacke der „Letzten Generation“ auf Sylt im Sommer 2023. Die Aktivisten verschafften sich damals illegalerweise Zutritt auf das Flughafengelände und besprühten einen dort abgestellten Privatjet.
Für die Besitzer wäre die Farbe sicherlich ärgerlich genug gewesen – allerdings drang sie auch ins Triebwerk des Flugzeugs und verursachte einen Schaden von mindestens einer Million Euro, wie die „Bild“-Zeitung erfahren haben will.
Klima-Lilli bekommt Haftstrafe
Und das kommt der Klima-Aktivistin aus dem Kreis Helmstedt jetzt teuer zu stehen. Das Amtsgericht Niebüll in Schleswig-Holstein hat sie zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Eine 22-Jährige, die bei der Aktion ebenfalls beteiligt war, bekam sechs Monate. Beide Strafen wurden nicht auf Bewährung ausgesetzt, weil das Gericht nicht davon ausgeht, dass die beiden in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begehen.
Stattdessen würden die jungen Frauen solche Aktionen weiterhin für notwendig halten, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zwei Männer im Alter von 44 und 62 Jahren sollen Geldstrafen in Höhe von 210 beziehungsweise 160 Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen, also insgesamt 2.100 beziehungsweise 1.600 Euro. In die Strafen wurden teilweise zuvor von anderen Gerichten verhängte Strafen einbezogen. Ein weiterer Angeklagter, der an dem Flughafen Fotos gemacht hatte, wurde freigesprochen.
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Das Gericht rechtfertigte sein Urteil unter anderem damit, dass es keinen Notstand sah, der die Tat rechtfertigen könnte. Dass die Aktion den Klimaschutz fördere, sei zweifelhaft, erklärte es. Zwar könne sie vielleicht bei Einzelnen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Klimaschutzes schaffen, aber nicht die Bundesregierung zum Handeln zwingen. Außerdem gebe es mildere Mittel, um auf die Notwendigkeit von Klimaschutz aufmerksam zu machen. Allerdings werteten die Richter das Klimaschutz-Ziel der Aktion zugunsten der Klima-Aktivisten. (mit afp)