Ein geplanter Tui-Urlaub endete für eine Mutter und ihren Sohn in einem Albtraum, als ihnen am Hamburger Flughafen die Einreise verweigert wurde!
Christine S. und ihr zehnjähriger Sohn Sebastian hatten sich in den Pfingstferien auf eine erholsame Zeit in Ägypten gefreut, doch die Reise endete, bevor sie begonnen hatte. Ihre Geschichte erzählte die 44-Jährige der MOPO.
Ärger mit Tui: Mutter und Sohn dürfen nicht mitfliegen
Christine hatte wie gewohnt bei Tui gebucht. Zusammen mit ihrem Sohn sollte es nach einer schweren Krebserkrankung in den Erholungsurlaub nach Ägypten gegen. Doch am Flughafen folgt dann der Schock: Christine und ihrem Sohn wurde schon am Check-In von Seiten der Fluggesellschaft Marabu die Reise verweigert. Grund war ein Verlängerungsaufkleber im Kinderreisepass von Sebastian. Die Einreisebestimmungen hätten sich geändert, erklärte der Marabu-Mitarbeiter am Check-in.
Christine war überrascht und auch verärgert. Im Vorjahr war ihr Sohn mit dem gleichen Pass problemlos nach Ägypten gereist. Auch diesmal hatte sie sich an die Reisehinweise der Tui gehalten, die auf die Website des Auswärtigen Amtes (AA) verwiesen.
Verzweiflung am Check-In
Um den Mitarbeiter zu überzeugen, zeigte Stoll die Seite des Auswärtigen Amts auf ihrem Handy, die besagte, dass ein manuell verlängerter Kinderreisepass gültig sei. Doch der Mitarbeiter blieb hartnäckig. In ihrer Verzweiflung wandte sie sich an die Bundespolizei. Auch sie bestätigte Christines Ansicht, konnte den Check-in-Mitarbeiter aber nicht umstimmen. Andere Familien hatten das gleiche Problem.
Besonders tragisch war die Situation für Stoll, weil die Reise nach einer schweren Krebserkrankung im Vorjahr zur Erholung geplant war. Christine und ihr Sohn mussten nach Hause fahren und einen Expresspass für Sebastian beantragen. Am nächsten Tag buchten sie einen neuen Flug für über 800 Euro.
+++ Tui kündigt Änderung an – Urlauber sollten sie kennen +++
Noch während ihres Urlaubs bemerkte Christine, dass das Auswärtige Amt wenige Stunden nach ihrem ursprünglichen Reisetermin seine Website aktualisiert hatte. Die Behörde bestätigte dies auf Anfrage der MOPO.
Tui verweigert Unterstützung
Seit ihrer Rückkehr im Mai kommt die Mutter bei Tui nicht weiter. „Man landet bei Service-Hotlines bei Mitarbeitern, die einem nicht weiterhelfen können“, erzählt sie der MOPO. Auch per E-Mail gibt es keine Unterstützung. Die Standardantwort lautete immer, der Reisende müsse sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen informieren.
„Genau das habe ich ja getan!“ Sie hat nun einen Anwalt eingeschaltet. Stoll ist enttäuscht: „Ich bin seit Jahren mit der Tui gereist, besitze sogar eine goldene Mitgliedskarte. Wenn sie mir einen Reisegutschein angeboten hätten, hätte ich auf den juristischen Weg verzichtet. Aber so geht es nicht.“
Reaktionen von Tui und Marabu
Tui reagierte auf Anfrage der MOPO mit einem Verweis auf die Fluggesellschaft Marabu, die den Flug durchgeführt hatte. „Entscheidend ist die Entscheidung der Fluggesellschaft, die darlegen muss, warum die Gäste zurückgewiesen wurden“, erklärte eine Sprecherin. Marabu bedauere den Vorfall, betonte aber, dass die gesetzlichen Bestimmungen am 8. April geändert worden seien. Diese seien für die Fluggesellschaft bindend, nicht die Informationen des Auswärtigen Amtes.
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Ob Christine ihr Geld zurückbekommt, müssen nun Juristen klären. Das Problem betreffe viele Familien und sei auch bei anderen Fluggesellschaften aufgetreten, so die Marabu-Sprecherin. Ironischerweise hat Ägypten die Änderungen inzwischen wieder zurückgenommen. Die Einreise mit einem manuell verlängerten Kinderpass ist wieder möglich. Christine und ihr Sohn hatten einfach Pech.