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Niedersachsen: Schock-Tat am Bahnhof! 18-Jähriger schubst Mann in den Tod

Was sich an einem Bahnhof in Niedersachsen abgespielt haben soll, ist kaum zu fassen. Ein Mann ist tot – ein 18-Jähriger soll ihn getötet haben.

Niedersachsen
© imago images/Christian Spicker

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Was sich an einem Bahnhof in Niedersachsen abgespielt haben soll, ist kaum zu fassen. Ein 55-jähriger Mann ist tot.

Verantwortlich dafür soll ein 18-Jähriger sein, der erst wenige Stunden zuvor noch in Polizeigewahrsam saß.

Niedersachsen: Mann stirbt auf den Treppen

Wie die Polizei schreibt, soll der 18-Jährige in den frühen Sonntagmorgenstunden (14. Juli) um 1.30 Uhr am Uelzener Hundertwasser Bahnhof in Niedersachsen gewesen sein. Plötzlich habe er einen 55-jährigen Mann getreten oder gestoßen – das Opfer stürzte daraufhin mehrere Treppen hinunter.

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Der Sturz hatte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zur Folge. Die Rettungskräfte versuchten ihn noch zu reanimieren. Doch der 55-jährige Mann aus Lüneburg hatte keine Chance, er starb noch auf den Treppen.

Zeugen beobachteten die schreckliche Tat. Der mutmaßliche Täter flüchtete vom Tatort, konnte aber noch in der Nacht in der Nähe des Bahnhofs festgenommen werden. Gegen den 18-Jährigen ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt wegen Totschlags. Am Montag (14. Juli) will man ihn einem Haftrichter vorführen. Die Vermutung steht im Raum, dass er unter Drogen stand, eine Blutentnahme soll dahingehend Aufschluss geben.

Verdächtiger war wenige Stunden vorher in Gewahrsam

Wie die Polizei weiter berichtet, ist der 18-Jährige der Polizei am Samstag immer wieder aufgefallen. Um 14.20 Uhr habe er einem 31-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Taschendiebstahl wurde ihm außerdem vorgeworfen.


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Damit er nicht noch weitere Straftaten begeht, nahm ihn die Polizei in richterlicher Absprache in Gewahrsam. Um 21 Uhr, nur wenige Stunden vor der grausamen Tat, wurde er wieder entlassen. Der Grund: Die Geschäfte waren zu diesem Zeitpunkt wieder geschlossen, wie ein Sprecher der Deutschen Presseagentur (dpa) erklärte.

Grundsätzlich müssen Menschen spätestens nach 24 Stunden aus dem Polizeigewahrsam entlassen oder – bei Straftaten – einem Richter vorgeführt werden.