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Niedersachsen-Minister will Cannabis-Flut eindämmen – „Es darf nicht sein“

Der Cannabis-Handel im Internet boomt. Niedersachsens Gesundheitsminister gefällt das gar nicht. Er will die Gras-Flut stoppen.

Andreas Philippi (SPD), Sozial- und Gesundheitsminister von Niedersachsen, spricht auf einer Pressekonferenz. (
© picture alliance/dpa

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Ist es zu einfach, medizinisches Cannabis über das Internet zu beziehen?

Niedersachsens Gesundheitsminister jedenfalls hat dazu eine klare Meinung – und will handeln!

Niedersachsen-Minister ist sauer

Andreas Philippi will den schwunghaften Cannabis-Handel im Internet einem Zeitungsbericht zufolge in den Griff bekommen. „Es darf nicht sein, dass das Kiffen von Medizinalcannabis im Rundum-sorglos-Paket über drei Klicks im Internet so leicht ermöglicht wird“, sagte der SPD-Politiker der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. 

+++ „Siesta“ auch in Niedersachsen? Ministerium mit deutlicher Ansage +++

Der Bund müsse „dringend nachsteuern, um eine ungewollte Flut an medizinischem Cannabis einzudämmen“. Dem Bericht zufolge hatte die Teillegalisierung von Cannabis zu einem schwunghaften Internethandel mit der Droge geführt. Philippi wolle Gesetzeslücken schließen. 

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (rechts) grätscht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) ein wenig dazwischen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (rechts) grätscht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) ein wenig dazwischen. Foto: picture alliance/dpa

Die parlamentarische Geschäftsführerin der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, nannte das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis einen schweren Fehler der Ampel-Koalition in Berlin.

Die niedersächsische Ärztekammer betonte dem Bericht zufolge, der Gesetzgeber solle „zeitnah prüfen, ob diese Entwicklung den gesetzgeberischen Zielen – unter anderem des verbesserten Gesundheitsschutzes und der kontrollierten Weitergabe von Cannabis – gerecht wird“. 

Niedersachsen: Shops nutzen Nebeneffekt

Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren. Seit dem 1. Juli können Anbau-Vereinigungen bundesweit Anträge stellen, um mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis loslegen zu dürfen.


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Laut des Berichts nutzen Onlineshops einen Nebeneffekt der Teillegalisierung aus: Für Cannabis ist demnach kein spezielles Betäubungsmittel-Rezept mehr nötig, Ärzte stellen über das Internet E-Rezepte aus, Apotheken liefern dann nach Hause. 

Hermann betonte: „Es reicht nicht aus, dass der Gesetzgeber nachsteuert und den offenbar schwunghaften Handel mit Cannabisprodukten im Internet verbieten will, um Gesetzeslücken zu schließen. Die Händler werden andere Wege finden.“ Das Gesetz müsse in Gänze zurückgenommen werden. (dpa)