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Niedersachsen: Mann tötet Ehefrau – die Kinder bekommen alles mit

Für den Mord an seiner Frau hat das Landgericht Göttingen einen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Schreckliche Bluttat in Niedersachsen: Ein Mann hat seine Ehefrau erstochen.

Besonders grausam an dem Mord in Niedersachsen: Die gemeinsamen beiden Kinder bekamen die Tat mit. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gefällt.

Niedersachsen: Mann tötete Ehefrau

Am 5. Mai 2024 spielte sich im niedersächsischen Göttingen Furchtbares ab. Ein 40-jähriger Mann ging mit einem Messer auf seine Ehefrau los. Mindestens 23-mal stoch der Mann auf den Kopf, den Hals, die Brust und den Rücken der 34-Jährigen ein. Zuvor hatte das Ehepaar sich getrennt, die Mutter zog alleine mit ihren vier Kindern nach Göttingen. Doch in der Zeit vor der Tat hatten die beiden dann wieder Kontakt, berichtet das „Göttinger Tageblatt“.

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Aus der Anklage der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Eheleute sich in der Tatnacht in der Wohnung des Opfers trafen, Tee tranken, gemeinsam Fernsehen sahen und auch Sex hatten. Doch gegen 3 Uhr nachts tötete der Mann seine Frau. Er war wegen häuslicher Gewalt und Körperverletzung bereits polizeibekannt und hatte deshalb auch das Sorgerecht für seine Kinder verloren. Das Landgericht urteilte am Donnerstag (20. Februar), dass der 40-Jährige seine Frau heimtückisch tötete, da er zum Tatzeitpunkt der Meinung war, er könne die gemeinsamen Kinder besser erziehen als seine Frau! Außerdem fand er, dass die Kinder bei ihm besser aufgehoben seien.

Kinder wurden von den Schreien der Mutter geweckt

„Wir haben feststellen können, dass bei Ihnen eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung vorliegt“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Göttingen. Dennoch sei der zum Tatzeitpunkt 40-Jährige voll schuldfähig. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Täter könnte noch Revision einreichen.


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Diese Bluttat ist so schon an Grausamkeit kaum zu überbieten. Doch das Schlimmste daran: Die vier Kinder, zwischen zwei und 16 Jahren alt, bekamen Teile der Tat mit. Der Staatsanwaltschaft zur Folge wurden sie von den Schreien ihrer Mutter aus dem Schlaf gerissen. Sie selbst mussten in der Tatnacht die Polizei rufen, berichtet der NDR. Seit der Tat sind sie bei Verwandten untergekommen. Das Familiengericht klärt gerade, ob die Großmutter der vier das Sorgerecht bekommt. Seither würden sie ihren Vater auch nicht mehr „Vater“ nennen, sondern nur noch beim Vornamen.