Grätschen die Griechen den deutschen Oster-Urlaubern dazwischen? Auch am Flughafen Hannover könnte die angespannte Situation in Griechenland Hunderte Passagiere treffen. Die Lage ist ernst.
Fakt ist: Ein drohender Ausstand der Fluglotsen in dem beliebten Urlaubsland könnte auch Reisepläne durcheinanderbringen. Welche Rechte haben Touristen in so einem Fall?
Flughafen Hannover: Oster-Frust droht
Wer Mitte der Woche nach Griechenland in den Urlaub fliegen will, sollte seinen Flugstatus prüfen. An den griechischen Airports droht Stillstand, weil die Fluglotsen sich am Mittwoch (9. April) an einem landesweiten Großstreik beteiligen wollen und dann 24 Stunden die Arbeit niederlegen würden. Sofern ihnen das nicht noch kurzfristig gerichtlich verboten wird. Der drohende Streik der Fluglotsen kommt zur ersten großen Flug-Reisewelle des Jahres. Denn unter anderem in Niedersachsen haben die Osterferien ja schon angefangen.
Für deutsche Urlauber – also auch die am Flughafen Hannover – bedeutet das Unsicherheit, weil Flugstreichungen und Verspätungen drohen. Ausgerechnet Griechenland… Das Land zählt zu den beliebten Osterferien-Zielen. Wichtig für Urlauber zu wissen: Auch andere Bereiche sind von den landesweiten Streiks betroffen. Die Fähren werden am Mittwoch definitiv in den Häfen bleiben – hier steht schon fest, dass gestreikt wird.
Fluggastrechte im Streikfall
Im Fall eines streikbedingten Flugausfalls muss sich die Airline, beziehungsweise im Fall einer Pauschalreise der Reiseveranstalter, um eine Ersatzbeförderung kümmern. Falls der Flug erst am nächsten Tag gehen kann, müssen die Anbieter auch für die möglicherweise nötige Hotelübernachtung aufkommen. Das regeln die EU-Fluggastrechte. Und: Pauschal-Urlauber, deren Urlaub streikbedingt einen Tag später starten sollte, können ihren Reisepreis anteilig mindern – sie zahlen einen Tag weniger.
Entschädigung? Nur in Ausnahmefällen
Eher schlecht sieht es mit zusätzlichen Entschädigungs-Zahlungen, die Passagieren bei Ankunfts-Verspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Umständen zustehen können. Denn ein Lotsen-Streik liegt nicht im Einfluss der Airline, wie das Fluggastrechte-Portal Airhelp mitteilt.
Allerdings gilt nach Angaben des Portals: Die Airlines müssen bei den alternativen Transport-Möglichkeiten die schnellstmögliche Route anbieten – gegebenenfalls können das zum Beispiel auch indirekte Verbindungen, also mit einem Umstieg, oder Flüge von anderen Airlines sein. Tun sie das nicht, kann laut Airhelp bei erheblichen Verspätungen doch ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro bestehen.
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Das zeigen höchstrichterliche Urteile. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2024 eine Airline zu einer Entschädigungszahlung verurteilt, weil sie einem Passagier nur eigene Flüge als Ersatzbeförderung angeboten hatte. Eine ähnliche Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof schon 2020 in einem anderen Fall getroffen. Vom Flughafen Hannover aus gibt es gleich mehrere Verbindungen nach Griechenland, zum Beispiel nach Thessaloniki, Rhodos, Kos und Korfu. (dpa/ck)