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Bußgeld: Neue Müllregel kommt – diese kleinen Fehler können dich 2.500 Euro kosten

Im kommenden Jahr greift ein neues Müll-Gesetz, dass Verbraucher kennen sollten. Bei Missachtung könnte ein saftiges Bußgeld kommen.

Neues Müllgesetz bringt Bußgeld mit sich
© IMAGO/Lobeca

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Deutschland ist in Sachen Mülltrennung ein Fall für sich. Zahlreiche Vorschriften sorgen dafür, dass Verbraucher oft den Überblick verlieren, welche Abfälle wie zu trennen sind. So landen immer wieder die falschen Stoffe in der falschen Tonne. Dabei ist Mülltrennung wichtig, denn: Aus Abfällen werden wieder Rohstoffe gewonnen, die zu neuen Produkten verarbeitet werden.

Und auch das wird streng kontrolliert. Wer falsch oder gar nicht trennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ab dem kommenden Jahr gilt eine neue Regelung für Bioabfälle.

Bußgeld: Vorsicht beim Biomüll

Ob Glas oder Plastik – immer wieder landen Stoffe in der Biotonne, die dort nicht hingehören. Ab dem 1. Mai 2025 gelten durch eine Novelle der Bioabfallverordnung von 2022 neue Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Diese haben zum Ziel, Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören, zu reduzieren. Künftig dürfen nur noch bis zu 1 Prozent Störstoffe in der Biotonne landen, bei mehr als 3 Prozent wird ein Bußgeld fällig.

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Künftig sollen Entsorger und Kommunen genauer kontrollieren, ob der Müll richtig entsorgt wurde. Ist der Anteil falscher Stoffe zu hoch, darf der Abfall nicht mehr verarbeitet werden und die Tonne bleibt einfach vor dem Haus stehen. Auch Bußgelder können fällig werden. Deren Höhe steht zwar noch nicht endgültig fest, aber bislang sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz bei besonders schweren Verstößen gegen die Mülltrennung ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor.


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So wird richtig getrennt

Um eine volle Biotonne vor dem Haus zu vermeiden oder ein vierstelliges Bußgeld zu zahlen, sollten sich Verbraucher informieren, denn welche Bioabfälle tatsächlich in die Tonne gehören, kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Was aber in die Biotonne darf, ist unter anderem:

  • Eierschalen und Gemüsereste
  • Brot- und Backwarenreste
  • Fleisch- und Wurstreste
  • Heu, Stroh
  • Gartenabfälle

Nicht in den Bio-Mülleimer gehören unter anderem Asche, Draht, Glas, Kerzenreste oder Putzlappen. Die genauen Anforderungen können je nach Region variieren.