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Verkehr: So darfst du niemals am Steuer sitzen – sonst hast du die Polizei am Hals

So ein Verhalten im Verkehr kann nicht nur gefährlich, sondern auch richtig teuer werden. Man sollte nie so etwas hinter dem Steuer tragen.

Verkehr: Bußgeld
© IMAGO/Wolfilser

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

In Deutschland gibt es viele Regeln, die nicht nur das Leben bestimmen, sondern eben auch den Verkehr. Und wie sollte es anders sein, gibt es viele Straßenverkehrsregeln, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. Manche haben sich längst in das Verhalten der Autofahrer eingeschrieben – und doch stehen viele immer wieder vor einem Rätsel.

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Oft spielt die Frage nach der richtigen Kleidung eine wichtige Rolle. Gibt es Regeln, die mir vorschreiben, was ich tragen darf und was nicht? Eigentlich ist (zumindest) rechtlich vieles erlaubt – aber eines sollte man auf keinen Fall tun. Sonst kann es richtig teuer werden…

Verkehr: Sind Kostüme im Straßenverkehr erlaubt?

Bevor viele Menschen wieder jeck werden, steht eine gruselige Zeit vor der Tür – denn bald ist Halloween! Schon jetzt gibt es jede Menge Süßigkeiten, Dekorationsartikel und auch Kostüme zu kaufen. Kein Wunder, schließlich ziehen bald nicht nur viele Menschen durch die Straßen, sondern viele gehen auch feiern. Und wenn die Bahn nicht fährt, greifen viele auf das Auto zurück. Aber darf man sich in einem Kostüm überhaupt hinters Steuer setzen?

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Die meisten Kostüme sind bunt und auch (teilweise) groß – nicht gerade verkehrsgerecht. Schließlich ist für die Sicherheit im Straßenverkehr nicht nur ein freies Sichtfeld notwendig, sondern auch Bewegungsfreiheit. Zwar sind viele Kostüme erlaubt, aber es gilt: Die wesentlichen Gesichtszüge müssen erkennbar bleiben. Der Grund? Damit die Identität des Fahrers jederzeit überprüft werden kann.

Und genau gegen diese Regel hat jetzt ein Unbekannter verstoßen. Er oder sie war auf der A45 in Richtung Hagen zu schnell unterwegs – die Folge: ein Blitzerfoto und ein Bußgeld von 40 Euro. Der Haken an der Sache? Die Person trug ein Krümelmonster-Kostüm – inklusive Gesichtsmaske.

Kostümierung-Spaß mit Folgen

Und genau das, so die Polizei im Ruhrgebiet, schränke das Sichtfeld ein und könne die Unfallgefahr erhöhen. Der Halter des Audi konnte bereits ermittelt werden, dabei handelt es sich um einen älteren Mann aus Hagen. Und all das könnte teuer werden, wie der Fachanwalt für Verkehrsrecht Arndt Kempgens (56) gegenüber „Bild“ betonte: „Der Verstoß gegen das Vermummungsverbot am Steuer kann zusätzlich mit 60 Euro geahndet werden.“


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Bei allem Spaß bleibt zu hoffen, dass der Fahrer aus seinen Fehlern gelernt hat – denn Sicherheit hat immer Vorrang. Halloween hin oder her.