Der Einkauf bei Lidl gehört für zahlreiche Deutsche fest zum wöchentlichen Ritual. Doch wenn alle Berufstätigen nach Feierabend zum Discounter strömen, kann der Laden schnell überfüllt werden. Die Warteschlangen an der Kasse werden länger und länger – und das Frust-Level steigt.
Da wäre es doch praktisch, wenn man gar nicht erst an der Kasse anstehen müsste. Stichwort: Self-Checkout-Kassen! Die gibt es bei Rewe, Kaufland & Co. schon länger – man scannt seine Waren einfach selbst ein und bezahlt dann bargeldlos.
Lidl dagegen hat an seiner Variante des „Scan & Go“-Prinzips jedoch jahrelang getüftelt und mehrere Testphasen in ganz Europa durchlaufen. Jetzt soll das Ganze an den Start gehen – aber nicht alle Kunden können davon profitieren.
Lidl macht bei „Scan & Go“ ernst
Das „Scan & Go“-Prinzip unterscheidet sich von den normalen Self-Checkout-Kassen – denn hier können Kunden die gewünschten Produkte direkt per Handy einscannen und bezahlen. Kurzzeitig hatte Lidl sogar überlegt, „Scan & Go“ komplett wörtlich zu nehmen. Heißt: Die Artikel werden eingescannt, der Kunde geht nach Hause und bezahlt seinen Einkauf anschließend online. Doch aus Angst vor dem hohen Diebstahl-Risiko verwarf man diesen Plan laut „Retail-Optimiser.de“ wieder.
Doch wer das neue Prinzip nutzen will, der sollte das Kleingedruckte lesen. Denn „Scan & Go“ ist nicht für alle Kunden automatisch nutzbar.
Nicht alle Kunden können es nutzen
Die logischste Voraussetzung ist natürlich, dass es in einer Lidl-Filiale überhaupt Self-Checkout-Automaten gibt. Das ist noch nicht überall in Deutschland der Fall. Interessierte Kunden müssen sich also erst einmal einen Überblick über die Gegebenheiten in ihrem Stamm-Lidl verschaffen.
Doch selbst wenn die Geräte im Discounter stehen, kann man sie als Lidl-Kunde noch nicht automatisch nutzen.
Denn für „Scan & Go“ ist eine Anmeldung in der Lidl-Plus-App verpflichtend. Das neue Bezahlprinzip war daher auch ein Teil der letzten Aktualisierung in den Nutzungsbedingungen der Smartphone-Anwendung.
Wer nicht in der App registriert ist, muss weiter an der Kasse anstehen.