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Verkehr: Wenn du DAS an deinem Auto findest, wird’s teuer – bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen

Achtung! Wegen eines Stickers könnte es im Verkehr nun teuer werden. Wenn du das an deinem Auto findest, solltet du schnell handeln.

Verkehr: Bußgeld - Auto
© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

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Bei Rot über die Ampel fahren, mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen rasen oder gar während der Fahrt mit dem Handy telefonieren – das ist gefährlich und kann teuer werden. Doch zum Glück halten sich viele an diese Regeln im täglichen Verkehr.

Doch jetzt vielen Menschen ein XXL-Bußgeld drohen – und das, obwohl man sich an die vielen Regeln und Vorschriften hält. Schuld daran ist ein Aufkleber.

Verkehr: Polizei warnt Autofahrer DAMIT

Und genau der ist knallrot und groß, und nein, damit ist nicht die triefende Winternase gemeint, sondern ein roter Aufkleber auf dem Auto – genauer gesagt auf der Windschutzscheibe. Denn der ist ein deutlicher (und teurer) Hinweis.

Schließlich ist es in Deutschland verboten, nicht mehr fahrbereite oder nicht zugelassene Autos im öffentlichen Verkehr abzustellen. Tut man es trotzdem, wird der Wagen in der Regel von der Polizei mit einem runden, roten Aufkleber versehen: dem sogenannten „Roten Punkt“.

+++ Verkehr: Übles Verbot in Planung! Millionen Autofahrer betroffen +++

Im Kleingedruckten auf dem „Roten Punkt“ wird der Fahrzeughalter aufgefordert, sein Auto innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu entfernen. Das sollte man ernst nehmen, andernfalls wird das Fahrzeug abgeschleppt, versteigert oder sogar verschrottet. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.

Verkehr: „Roter Punkt“ am Auto? Schnell handeln!

Und wer den „Roten Punkt“ ignoriert, riskiert Mega-Bußgelder. So warnt das Bezirksamt Lichtenberg: „Das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichem Straßenland ist mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bedroht. Das Abstellen von Abfallfahrzeugen wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet, sofern kein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen (Paragraf 326 Strafgesetzbuch) eingeleitet wurde.“

Übrigens: Den „Roten Punkt“ braucht niemand zu fürchten, der sein schrottreifes und/oder nicht zugelassenes Auto auf einem Privatgrundstück abstellt. Lediglich auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt das Verbot.


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Aber Achtung, auch Lastwagen, Motorräder, Motorroller und sogar Schrottfahrräder können einen „roten Punkt“ erhalten. In diesem Fall spricht man von „Rot-Punkt-Fahrzeugen“.