Die Wirtschaftskrise in Deutschland ist in zahlreichen Branchen und Unternehmen bemerkbar. Auch die Bonuszahlungen, wie das Weihnachtsgeld, kürzen viele Unternehmen in diesem Jahr und sorgen damit für schlechte Laune und Geldsorgen bei den Mitarbeitern. Rewe-Insider haben jetzt auch über die bekannte Supermarkt-Kette ausgepackt. Das Unternehmen drohe sogar mit Kündigungen!
Auch die Rewe Markt GmbH macht in diesem Jahr Einsparungen beim Weihnachtsgeld. Das Unternehmen kürzt den Feiertags-Bonus zum Jahresende bei einigen Angestellten der Lager in Neu-Isenburg (Kreis Offenbach) und Breuna (Kreis Kassel). Die Gewerkschaft ist damit aber gar nicht einverstanden.
Gewerkschaft will klagen
Die Gewerkschaft ver.di des Landesbezirks Hessen möchte mit einer Sammelklage gegen die Kürzungen des Weihnachtsgeldes vorgehen. Micha Azone, der Personalchef von Rewe, hatte gegenüber ver.di angekündigt, „die tarifvertragswidrige Kürzung des übertariflichen Weihnachtsgeldes bei Streikenden aus hessischen Lagern“ zu überprüfen, wie die „Frankfurter Rundschau“ informiert. Der Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen, Marcel Schäuble, kommentiert die für ihn unzureichende Reaktion: „Offensichtlich legt es Rewe darauf an, sich vor dem Arbeitsgericht erklären und korrigieren zu müssen“.
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Rewe hat nun eine Frist bis zum 6. Januar 2025 erhalten, um das Problem ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen. „Danach werden wir eine Sammelklage auf den Weg bringen. Sie wird nicht alle durch die Kürzung geschädigten Beschäftigten umfassen, weil viele von ihnen in den Betrieben durch Vorgesetzte unter enormen Druck gesetzt werden, sich faktisch mit der Verringerung des übertariflichen Weihnachtsgeldes abzufinden“, verrät die Gewerkschaft.
Rewe droht mit Kündigung
Rewe würde seinen Mitarbeitern sogar mit einer schnellen Kündigung drohen! Diese Taktik vom Unternehmen sei bereits aus der Tarifrunde Handel in Hessen bekannt. So wolle die Supermarkt-Kette ihre Mitarbeiter davon abhalten, zu streiken.
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Bislang habe ver.di für die ersten ca. 50 Angestellten der betroffenen Lager den jeweils individuell zu berechnenden Kürzungsbetrag beim übertariflichen Weihnachtsgeld gegenüber des Unternehmens geltend gemacht.