Autofahrer, aufgepasst! Dieser Fehler kann nicht nur ordentlich Geld kosten, er kann auch Leben kosten! Das solltest du auf der Autobahn auf jeden Fall beachten.
Wer am Verkehr teilnimmt, der muss sich auch an einige Regeln halten – sonst droht ein Bußgeld. Das gilt natürlich auch beim Nutzen der Autobahn. Dort ist besondere Vorsicht geboten.
Bußgeld: Viele Autofahrer sind unwissend
Nach einem Unfall kann es auf jede einzelne Sekunde ankommen – und deswegen müssen Rettungskräfte so schnell wie möglich freies Durchkommen im Straßenverkehr haben. Das ist besonders auf der Autobahn wichtig. Damit Polizei, Feuerwehr und Notarzt auch schnell zur Unfallstelle gelangen, wurde die Rettungsgasse eingeführt.
Doch nicht immer wird auch eine gebildet. Das liegt mitunter auch am Unwissen der Autofahrer. Wie die „HNA“ berichtet, ist es nämlich ein weitverbreiteter Irrglaube, dass eine Rettungsgasse erst bei Stau gebildet werden muss. Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse vorhanden sein.
Das kostet es dich, wenn du keine Rettungsgasse bildest
Und so bildest du die Rettungsgasse richtig: Bei geschlossenen Ortschaften auf mindestens zweispurigen Straßen weichen alle Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Alle anderen nach rechts. Der Standstreifen muss laut ADAC allerdings auch bei dem Bilden einer Rettungsgasse frei bleiben. Nur wenn es keine andere Möglichkeit zum Ausweichen gibt oder die Polizei es anweist, darfst du den Streifen nutzen.
Bildest du keine Rettungsgasse und missachtest die Regeln, droht dir ein saftiges Bußgeld! Du zahlst mindestens 200 Euro Strafe und kassierst zwei Punkte in Flensburg – plus ein einmonatiges Fahrverbot!
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Nur sie dürfen die Rettungsgasse nutzen
Lediglich berechtigte Fahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Dazu zählen beispielsweise Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr, Ärzte und Abschleppdienste. Wenn du unberechtigt die Rettungsgasse nutzt, riskierst du ein saftiges Bußgeld von mindestens 240 Euro. Und auch hier kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.