Aldi kassiert regelmäßig Kritik: Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale bemängelt, dass die Packungsmenge einer Nascherei bei Aldi Nord verkleinert, der Preis aber nicht angepasst wurde. Kunden erhalten jetzt nur noch die Hälfte des Inhalts, müssen aber genau so viel zahlen wie vorher.
Diese fiese Masche erleben jetzt auch Kunden von Aldi Süd. Sie prangern den Discounter in den sozialen Medien an.
Aldi in der Kritik: „Nur noch geschummelt“
In einem Facebook-Post präsentiert Aldi Süd mehrere Produktneuheiten. Zu sehen sind Säfte, Fruchtaufstrich, Mehl, Pinsa, Sauerkraut und Schokolade. Neben Lob für die neuen Produkte hagelt es auch Kritik zum Thema „Schummel-Ware“.
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Ein User schreibt: „Schon sehr traurig, dass selbst Aldi zulässt, dass mit den Packungen nur noch geschummelt wird…“ Er habe Reibekäse mit 200 Gramm Inhalt immer für etwa 1,69 Euro gekauft. Jetzt zahle er für 150 Gramm 1,99 Euro und kommt zum Entschluss: „Das ist Betrug und da muss die EU oder unsere Regierung mal etwas machen. Da passiert aber komischerweise nichts. Warum wohl?“
Das sagt der Discounter zu der Kritik
Auf den Kommentar antwortet der Discounter wie folgt: „Auch wir sind nicht immun gegen die steigenden Kosten. So kann es sein, dass wir unsere Preise erhöhen müssen, wenn wir die Preiserhöhungen nicht mehr durch die Reduzierung der eigenen Marge kompensieren können.“
Es gibt aber auch gute Neuigkeiten für Kunden von Aldi Süd: „Sobald wir Ersparnisse erzielen können, geben wir diese auch in erster Linie an unsere Kundschaft weiter.“ Bei einer anderen Kritik zeigt sich das Unternehmen ebenfalls kooperativ.
Kritik an Aldi Süd: „Leider kein Einzelfall“
Ein Kunde bemängelt zusammen mit einem Foto des Produkts: „Bei der 800 Gramm Hähnchen-Ministeak-Packung sind nicht mal 600 Gramm drin und das ist leider kein Einzelfall.“ Aldi Süd könne auf dem Foto nicht erkennen, woran es lag, bietet aber immerhin eine Alternative an.
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„Selbstverständlich darfst du die Packung in deiner Filiale für einen Umtausch oder eine Rückgabe in deiner Filiale wieder zurückgeben.“ Das gelte auch dann, wenn der Kassenbon nicht mehr vorliegt.