Der wöchentliche Einkauf bei Edeka, Lidl und Co. gehört für viele Menschen zu ihrer Routine. Fleisch, Backwaren, Obst und Gemüse landen da oftmals im Einkaufswagen. Vor allem für größere Familien kann da der Wagen schon mal ganz schön voll werden, wenn wieder für eine ganze Woche eingekauft wird.
Doch was ist eigentlich legitim – wie voll darf der Einkaufswagen letztendlich wirklich sein? Und vor allem: Wie viel darf man von einem Produkt kaufen? Fragen über Fragen, die sich vor allem Kunden von Edeka und Co. stellen, wenn sie die Angabe „Abgabe in haushaltsüblichen Mengen“ neben dem Sortiment lesen. Ein Experte klärt das nun auf.
Edeka-Kunden leicht verwirrt
Der schwammige Hinweis „haushaltsübliche Mengen“ kann den einen oder anderen Kunden von Edeka, Lidl und Co. schnell mal verunsichern. „ARAG“-Experte Tobias Klingelhöfer hat da aber eine klare Antwort parat. Händler wollen damit nämlich nur verhindern, „dass einzelne Kunden zu große Mengen kaufen“. Das Wörtchen „haushaltsüblich“ sei jedoch Auslegungssachen. Während zehn Packungen Nudeln in Ordnung sein dürften, seien 50 hingegen problematisch.
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Auch Aktionsware kann mit diesem Hinweis versehen sein. Es ist auch schon öfter mal vorgekommen, dass besonders beliebten Produkten eine Höchstmenge auferlegt wurde. Hier warnt der Händler auch oft mit dem Zusatz „Solange der Vorrat reicht“. Dennoch müssen Discounter wie Edeka, Lidl und Co. dafür sorgen, dass vor allem Produkte des täglichen Bedarfs für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind. Ist ein Produkt mal außergewöhnlich schnell ausverkauft, steht der Händler in der Pflicht, nachzuweisen, dass dies nicht vorhersehbar war.
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Zuletzt sind Kunden öfter mal in die Bredouille gekommen, als die Corona-Pandemie ihr Unwesen getrieben hat. Vor allem Toilettenpapier war einige Zeit lang ziemlich beliebt. Damals mussten Discounter und Drogeriemärkte den Verbraucher sogar bitten, nicht zu sehr zu horten. Schilder mit der Aufschrift „Pro Haushalt nur noch zwei Packungen“ waren da keine Seltenheit.