Wer am Verkehr teilnimmt, der muss sich auch an Regeln halten. Tut man das nicht, dann kann unter Umständen ein fettes Bußgeld fällig werden. Doch nicht in jedem Land sind die Regeln dieselben.
Im Ausland gibt es teils kuriose Verkehrsregeln, die uns hierzulande nicht bekannt sind. Und ein Bußgeld bei Missachtung droht natürlich auch abseits deutscher Straßen. Wer in Großbritannien unterwegs sein Geschäft verrichten muss, der darf das auch am Straßenrand tun, wie „Reisereporter“ berichtet.
Bußgeld: Hier haben Autofahrer am Zebrastreifen Vorfahrt
Doch das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich – und die sind äußerst skurril. Das Pinkeln an Landstraßen ist erlaubt, allerdings musst du dabei am Hinterreifen deines Fahrzeugs stehen und mit der rechten Hand das Auto berühren.
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Der Zebrastreifen bedeutet in Deutschland, dass Fußgänger zuerst gehen dürfen und Autofahrer warten müssen. In Dänemark läuft das jedoch etwas anders. Hier haben Fußgänger nicht automatisch Vorrang am Zebrastreifen. Ist ein Auto bereits am Anrollen, hat es Vorrang.
Strenger Lärmschutz in unserem Nachbarland
In der Schweiz wird besonders auf die Lärmbelastung geachtet. So ist es in Wohn- und Erholungszonen verboten, Türen, Motorhauben oder Kofferraumdeckel laut zuzuknallen. Zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens gilt diese Regel sogar überall. Wer sich nicht dran hält, der riskiert rechtliche Konsequenzen!
Dass man auf Straßen, auf denen man sich nicht auskennt, ein Navigationssystem nutzt, ist keine Seltenheit. Bist du aber in Spanien unterwegs, solltest du gut aufpassen. Dort ist nicht nur das Smartphone am Steuer strikt verboten, sondern auch das Bedienen des Navis während der Fahrt. Ein Verstoß kann ein Loch von bis zu 500 Euro in deine Urlaubskasse reißen.
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Besser vorher informieren
Zum Abschluss bleibt zu sagen: Wer mit dem Auto in fremden Ländern unterwegs ist, der sollte sich vorher gut informieren, welche Regelungen es in dem jeweiligen Land gibt – sonst drohen teure Überraschungen!