Die Tage werden endlich länger, die Sonne lässt sich wieder blicken und der Frühling rückt täglich näher. Das sorgt auch dafür, dass besonders Autofahrer jetzt wieder zu einem Accessoire greifen, das die letzten Monate eher wenig in Gebrauch war: die Sonnenbrille.
Gerade beim Autofahren ist der Sonnenschutz nicht nur lässig, sondern in vielen Situationen je nach Sonneneinfall auch hilfreich. Allerdings sollten Sonnenbrillen-Träger eine Sache beachten, wenn sie kein Bußgeld kassieren wollen.
Bußgeld: Sonnenbrillen-Regel für Autofahrer
Bei vielen Autofahrern fährt die Sonnenbrille immer mit, genauso wie der Erste-Hilfe-Kasten oder die Parkscheibe. Kommen dann die ersten Sonnenstrahlen zum Vorschein, ist es für die meisten ein schönes Gefühl, den Sonnenschutz endlich wieder aufzusetzen und die Autofahrt zu genießen.
Das Ganze bietet allerdings auch eine Tücke, denn Sonnenbrille ist nicht gleich Sonnenbrille und kann sogar zu einem Bußgeld führen. So sind nicht alle Modelle am Steuer erlaubt, berichtet „Focus Online“. Der entscheidende Faktor ist dabei die sogenannte Blendschutzkategorie.
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Bußgeld von 25 Euro droht
Genauer gesagt, sind Sonnenbrillen mit der Blendschutzkategorie 0 bis 3 zum Autofahren geeignet, während Modelle der Kategorie 4 für das Autofahren eher ungeeignet sind. Gleiches gilt für bunte Sonnenbrillen, weil sie die Wahrnehmung von Ampelfarben, Verkehrsschildern und Blaulicht beeinträchtigen können.
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Es gibt allerdings noch einen weiteren Aspekt, den Autofahrer bei der Nutzung von Sonnenbrillen hinter dem Steuer beachten müssen. Wenn jemand eine Sehschwäche hat, die auch im Führerschein eingetragen ist, ist es wichtig, dass die Sonnenbrille ebenfalls die entsprechende Sehstärke aufweist wie die normale Brille. Bei einem Verstoß erwartet den Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.
Generell gilt also: Selbst bei schönstem Wetter haben Sicherheit und Funktionalität Vorrang vor Style.