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Urlaub in Italien: Achtung! Neue Regel könnte Reise vermiesen – du musst sie unbedingt kennen

Italien-Urlauber aufgepasst! Diese Regelung musst du auf deiner Reise beachten. Sonst könnte es teuer werden.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Urlaub mit Vierbeiner: Tipps für Autofahrten im Sommer

Der Sommer steht vor der Tür und du möchtest mit deinem Vierbeiner in den Urlaub fahren? Diese Dinge solltest du bei der Autofahrt beachten.

Wenn es in eines der um Deutschland liegenden EU-Länder geht, nutzen viele Deutsche gerne das Auto, um in den Urlaub zu fahren. Schließlich hat man so nicht nur die Möglichkeit, mehr Gepäck mitzunehmen, sondern man ist außerdem deutlich flexibler und mobiler.

So geht es für viele Deutsche auch mit dem Auto nach Italien. Die Optionen sind schier endlos: Ob zum Skifahren in die Berge, an den Strand oder auf einen Städtetrip. Aber Achtung! Wenn du mit dem Auto in den Italien-Urlaub fährst, musst du eine Sache unbedingt beachten. Andernfalls kann es ganz schön teuer werden.

Urlaub in Italien: Achtung vor dieser Regel!

Zwar gibt es die Regel schon seit 2014, sie kommt aber jedes Jahr nach einer Pause neu zurück. Es geht um die Auto-Reifen. Ab dem 15. April dürfen Winter- und Allwetterreifen in Italien dann nur noch unter speziellen Bedingungen verwendet werden, andernfalls musst du Sommerreifen nutzen. Wer die Regel missachtet, muss mit einem hohen Bußgeld von bis zu 1.734 Euro rechnen!

Noch bis einschließlich zum 15. Mai erlaubt es eine Übergangsphase dir, die Reifen zu wechseln, wie die Zeitschrift „Auto Motor und Sport“ berichtet. Ab dem 16. Mai gilt dann eine spezielle Vorschrift, nach der Winter- und Ganzjahresreifen nur noch verwendet werden dürfen, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem in Fahrzeugschein eingetragenen Wert entspricht.

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In Italien ist es nämlich nicht erlaubt, Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu verwenden, als das Fahrzeugdokument er vorschreibt. Die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit deines Autos spielt dabei keine Rolle. Ab dem 16. Oktober gilt wieder eine neue Regel, nach der Reifen mit Schneeflockensymbol bis einschließlich Geschwindigkeitsindex Q (160 Kilometer pro Stunde) genutzt werden dürfen.

Bei Regelverstoß droht Bußgeld

Den Geschwindigkeitsindex deines Fahrzeugs findest du im Fahrzeugschein unter 15.1 und 15.2, den deines Reifens direkt auf dessen Außenwand. Nur Reifen, die einen identischen oder höheren Index als den im Fahrzeugschein haben, sind zulässig. Das Verbot betrifft auch Fahrzeuge von Urlaubern (und deren Anhänger). Eine einzige Ausnahme sind Motorräder.


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Wer gegen die Regel verstößt, muss also auch als Urlauber mit einem Bußgeld rechnen – und das kann in Italien ziemlich teuer ausfallen. Zwischen 431 und 1.734 Euro kostet es dich, wenn du die Vorschrift missachtest.