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Kreis Peine: Silvia leidet unter großen Schmerzen! Aber ihre Krankenkasse stellt sich quer

Eine Frau aus Peine ist schwerkrank und hat immer wieder starke Schmerzen. Was ihr helfen kann ist klar, doch die Krankenkasse will nicht zahlen.

Eine Frau aus Peine ist schwer krank. Ihre Krankenkasse stellt sich quer, als es um die Übernahme ihrer Therapiekosten geht. (Symbolbild)
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Silvia aus Hohenhameln im Kreis Peine ist sehr krank. Doch sie hat einen Weg gefunden, wie sie ihre starken Schmerzen lindern kann. Plötzlich stellt ihre Krankenkasse jedoch die Zahlungen für ihre Therapie ein.

Der Grund macht fassungslos.

Kreis Peine: Krankenkasse stellt sich quer – SoVD geht dazwischen

Silvia J. (Name geändert) aus dem Kreis Peine ist an Fibromyalgie erkrankt. Dabei kommt es zu schubweisen starken Schmerzen im Bereich der und Muskeln und Sehnenansätze. Sie braucht Medikamente, um die Schmerzen in ihren Gelenken unter Kontrolle zu kriegen. Doch auch Wassergymnastik ist für sie eine gute Möglichkeit, um ihre Schmerzen zu lindern. Alles scheint gut zu sein. Doch dann stellt sich Silvias Krankenkasse plötzlich quer.

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Der Sozialverband Deutschland gibt Jahr für Jahr das Schwarzbuch Sozial. In der aktuellen Ausgabe geht es nun um Silvias Fall. Denn nachdem ihre Krankenkasse ein Jahr lang die Wassergymnastik für die 56-Jährige übernommen hatte, sollte nach 12 Monaten plötzlich Schluss sein. Die Begründung der AOK: Für das Erlernen der Übungen sei grundsätzlich lediglich ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Danach sollten die Patienten die Übungen eigenverantwortlich durchführen können, so der SoVD-Bericht.

Peinerin sucht verzweifelt nach Hilfe

Silvia J ist entsetzt. Sie traue sich nicht zu, die Übungen ohne Korrektur von Dritten durchzuführen. Sie sucht Hilfe beim SoVD-Beratungszentrum in Peine. Dort wird ihr geraten, Einspruch bei der Krankenkasse einzureichen. „Grundsätzlich können Krankenkassen auch länger als 12 Monate das Funktionstraining zahlen – etwa dann, wenn chronische Krankheiten wie Fibromyalgie, Osteoporose oder Arthritis vorliegen“, erklärt Arndt Michelmann, Rechtsanwalt und Leiter des SoVD-Beratungszentrums.

Silvia J. hat Erfolg. Zwei Monate nach ihrem Einspruch bekommt sie Recht. Künftig werde die AOK auch weiterhin die Kosten für die für Silvia so wichtige Wassergymnastik übernehmen, heißt es in dem Bericht des Schwarzbuch Sozial des SoVD.


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Dieser Fall zeige, dass man im Umgang mit Krankenkassen nicht so schnell aufgeben dürfe so Michelmann. „Versicherte sollten sich auf keinen Fall zu schnell abwimmeln lassen“, heißt es in dem Bericht.