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Rente: Kräftiges Plus ab Juli! Doch die Auszahlung kann noch dauern

Einige Ruheständler müssen sich gedulden, bis die neue Erhöhung der Rente auf ihrem Konto ist. Hier erfährst du, was der Grund dafür ist.

Die Erhöhung der Rente lässt im Juli bei einigen Ruheständlern auf sich warten.
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Was sollte man beim Übergang in die Rente unbedingt beachten? Rentenexperte Helmut Achatz gibt Tipps.

Knapp 21 Millionen Menschen beziehen eine Rente. Viele von Ihnen freuen sich dabei besonders auf den 1. Juli. Denn mit der Rentenanpassung erhalten sie dann mehr Geld. Doch manche Ruheständler müssen sich gedulden, denn bei einigen kann die Auszahlung dauern. Hier erfährst du, warum.

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Rente: Darum dauert die Auszahlung

Obwohl die neue Erhöhung der Rente ab dem 1. Juli in Kraft tritt, müssen noch einige Ruheständler warten. Grund dafür ist der Zeitpunkt des Rentenbeginns. Wenn sie im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie am Monatsende gezahlt. In diesen Fällen wird erstmals Ende Juli die Erhöhung auf deinem Konto sein, wie die Deutsche Rentenversicherung angibt. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Das Geld wird automatisch ausgezahlt.

In den alten und neuen Bundesländern wird die Rente ab Juli um 4,57 Prozent steigen. Schon 2023 wurde die Angleichung der Renten in Ost und West vorzeitig erreicht. Seitdem gilt für alle ein gleicher Anpassungswert. Noch dazu fällt die diesjährige Rentenanpassung deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung. Hier laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 ein Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent prognostiziert.

DANN wirst du über Anpassung informiert

Mit der sogenannten ‚Rentenanpassungsmitteilung‘ werden die Rentnerinnen und Rentner über ihre Erhöhung informiert. In dem Schreiben steht auch drin, wann die Auszahlung des neuen Betrags erfolgt. Der Versand der Briefe beginnt am 15. Juni 2024 und wird voraussichtlich Ende Juli 2024 abgeschlossen sein.


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Ruheständler, die schon ab Juli Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente haben, erhalten dafür einen gesonderten Bescheid. Dies betrifft Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen haben. Zu Alters- und Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an so eine Erwerbsminderungsrente anschließen, wird auch ein Zuschlag gezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist dafür nicht nötig.