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Scholz macht Asyl-Deals im Ausland – großer Wurf in Usbekistan?

Der Anschlag von Solingen markierte einen Wendepunkt in der Migrationspolitik. Plötzlich schmiedet Olaf Scholz fleißig Abschiebungs-Abkommen.

Kanzler Olaf Scholz schließt Abkommen zur Abschiebung ausreisepflichtiger Personen ab. Vor allem ein Detail des Deals mit Usbekistan lässt aufhorchen.
© IMAGO/photothek.de

Scholz fordert Abschiebungen nach Afghanistan

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim als "Terror" bezeichnet. In einer Regierungserklärung zur Sicherheitslage im Bundestag forderte er, Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben.

Die Ampel-Regierung hat in Sachen Asyl und Migration eine Kehrtwende vollzogen. Ab Montag (16. September) werden vorübergehend erweiterte Grenzkontrollen an den Landesgrenzen errichtet, um die Kontrolle über die Migrationspolitik nicht zu verlieren. Jüngst gab es die ersten Abschiebungen nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban. Kanzler Scholz schmiedet weitere Abkommen, um die Abschiebungen voranzutreiben – doch wird er damit den Anforderungen wirklich gerecht?

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Der Anschlag von Solingen hat eine wochenlange Debatte rund um die Migrationspolitik in Deutschland entfacht. Der Tenor der gemeinsamen Verhandlungen der Regierung um Kanzler Scholz mit der oppositionellen Union: Abschiebungen müssen forciert werden, unter anderem um die islamistische Terrorgefahr einzudämmen. Hierfür unterzeichnet Scholz fleißig Migrationsabkommen mit Drittstaaten, um Rückführungen schnell zu ermöglichen.

Scholz: Wie wertvoll sind die Migrationsabkommen?

Am Freitag (13. September) wurde der vierte Vertrag unterzeichnet – mit Kenia. Die Kooperation mit dem afrikanischen Land sieht vor, dass die Anwerbung von örtlichen Fachkräften gefördert wird. Gleichzeitig soll die Abschiebung von Kenianern ohne Bleiberecht erleichtert werden. Die entsprechende Erklärung unterzeichneten Innenministerin Faeser und der Kenianische Außenminister Musalia Mudavadi in Berlin. Das Innenministerium bestätigte, dass Kenia vorab der Identifizierung von Ausreisepflichtigen mittels einem biometrischem Datenabgleich zugestimmt hat.

Ein ähnliches Abkommen schloss Kanzler Scholz mit Usbekistan ab. Es soll die Integration von usbekischen Fachkräften, insbesondere im Pflege- und Gesundheitsbereich, erleichtern und zugleich die Rückführung von Usbeken ohne Bleiberecht in Deutschland erleichtern. Bei Letzterem geht es jedoch lediglich um knapp 200 Personen.


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Angesichts der 226.882 ausreisepflichtigen Menschen in Deutschland (Stand 30. Juni) stellt sich die Frage, wie effektiv jene Abkommen sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab am 31. Juli bekannt, dass 818 Kenianer ausreisepflichtig sind. 738 von ihnen seien jedoch geduldet, weshalb eine Abschiebung nicht möglich ist. Die beiden unterzeichneten Abkommen betreffen somit nur 0,45 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten.

Der Vertrag mit Usbekistan könnte sich jedoch als ein großer Wurf von Scholz entpuppen, allerdings in Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan. Es wurde eine „Durchbeförderung“ beschlossen, welche aufgrund der geografischen Lage von Usbekistan als Nachbarland von Afghanistan besonders spannend ist. Diese besagt, dass künftig „die Rückführung afghanischer Staatsangehöriger [aus Deutschland] über Usbekistan“ möglich ist. So sei kein direkter Kontakt zu den Taliban vonnöten, um Abschiebungen zu forcieren. Die Überlieferung nach Afghanistan und die Verhandlungen mit den Taliban würde von nun an Usbekistan übernehmen. Es ist allerdings noch nicht sicher, „ob und mit welchem Zeithorizont sich das praktisch materialisiert“, heißt es aus Regierungskreisen.