Die neue Regierung steht noch nicht, doch trotzdem läuft der Laden weiter. Ob das Elterngeld oder die elektronische Patientenakte – es gibt im April einige Änderungen, auf die es sich lohnt hinzuweisen.
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Zum einen gibt es schlechte Neuigkeiten für Eltern. Der Grund: Es gibt Kürzungen beim Elterngeld. Das erhalten Mütter und Väter als Lohnersatzleistung, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben. Es sollen jedoch nur noch Alleinerziehende und Paare einen Anspruch darauf haben, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Digitaler Fahrzeugschein und elektronische Reisegenehmigung
Eine weitere Änderung: Die Fahrzeugpapiere werden nach und nach digital. Demnach können Autofahrer ab April eine App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde. Es reicht dann, das Smartphone mitzunehmen. Die Fahrzeugpapiere müssen hingegen nicht mehr bei sich geführt werden.
Auch gibt es ab April neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung. Wer den Führerschein machen möchte, muss sich ab dem 1. April auf einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Einige Fragen wurden etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden hinzugefügt.
Darmkrebsvorsorge früher für Frauen
Eine weitere Neuerung: Frauen haben früher einen Anspruch auf eine Darmkrebs-Vorsorge, eine sogenannte Früherkennungskoloskopie. Im Mindestabstand von zehn Jahren sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung möglich.
Die elektronische Patientenakte (ePA) könnte kommen. Der Test für die ePA läuft seit dem 15. Januar – bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden Praxen. Diese Testphase wird aktuell nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ausgewertet. Fällt ein positives Urteil, könnte sie ab Ende April eingeführt werden.