Weiter gibt es Aufregung um die Asyl-Aufnahmeflüge mit Menschen aus Afghanistan. Am Mittwochabend (16. April) landete ein weiterer Flieger mit 138 Menschen an Bord. Vor allem von Union und AfD gibt es deutliche Kritik daran, dass die geschäftsführende rot-grüne Bundesregierung diese Flüge weiter organisiert und durchführt. So heißt es im schwarz-roten Koalitionsvertrag: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
Wir klären über Missverständnisse, Irrtümer und Fake News rund um die Aufnahmeflüge auf.
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3 Fake News über Asyl-Flüge aus Afghanistan
Flüge starten angeblich in Kabul
Viele Asyl-Kritiker verstehen nicht, warum auf der einen Seite keine Abschiebeflüge etwa von Straftätern nach Afghanistan stattfinden, andererseits aber vermeintlich Flugzeuge aus Kabul ankommen. Doch schon hier gibt es ein Missverständnis. So startete der Flug, der nun in Leipzig landete, im pakistanischen Islamabad. Ebenso wie Flüge am 25. Februar und 5. März.
Der internationale Flughafen in Kabul steht unter Kontrolle der Taliban, und die Sicherheitslage ist instabil. Direktflüge sind daher logistisch und sicherheitspolitisch äußerst schwierig durchführbar.
An Bord würden kaum Schutzbedürftige sitzen
Darüber hinaus empören sich in der Politik darüber, dass an Bord nur zu einem kleinen Anteil frühere Ortskräfte der Bundeswehr, des Auswärtigen Amtes oder anderer deutschen Organisationen sitzen. Sie hatten die Deutschen in Afghanistan vor der erneuten Machtübernahme der Taliban unterstützt und für sie gearbeitet, beispielsweise als Dolmetscher. Dadurch gerieten sie ins Visier der Islamisten. So befanden sich in einem Flug, der am 5. März ankam, nur zwei Ortskräfte, in dem Flug vom 17. April sollen es fünf gewesen sein.
Aktuell warten in Pakistan rund 2.600 besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan auf die Ausreise nach Deutschland. Hier erhoffen sie sich Asyl, weil sie und ihre Familienmitglieder vor den Taliban bedroht werden. Darunter sind Anwältinnen und Anwälte, Künstlerinnen und Künstler, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten oder auch Journalistinnen und Journalisten. Personen also, die sich für eine westlich orientierte Gesellschaft, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt haben.
In dem jüngsten Flug, der jetzt in Leipzig landete, saßen 76 erwachsene Frauen, 62 Männer sowie 45 Kinder und Jugendliche.
Es werde nicht geprüft, wer aus Afghanistan kommt
NGOs, deutsche Behörden (etwa die Bundeswehr) oder andere Institutionen mit Deutschlandbezug (beispielsweise das Goethe-Institut) reichen Vorschläge für schutzbedürftige Personen ein. Diese Stellen liefern erste Informationen zur Identität, wie Namen, Geburtsdaten, Beruf, Tätigkeit für Deutschland und Verfolgungsgründe.
Das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt prüfen die eingereichten Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit. Hierbei werden Dokumente wie afghanische Pässe, Arbeitsverträge, Empfehlungsschreiben oder andere Nachweise gesichtet.
Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz führen vor dem Abflug Sicherheitschecks mit den Menschen aus Afghanistan durch, die ausgeflogen werden sollen. Deutschland arbeitet auch mit internationalen Partnern zusammen, um die Identität der Personen zu klären und zu bestätigen.
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Personen, deren Identität nicht zweifelsfrei geklärt ist oder bei denen Sicherheitsbedenken bestehen, werden vom Flug ausgeschlossen. Beispielsweise wurden am 5. März sogar 25 Personen aufgrund unklarer Dokumente oder Sicherheitsfragen zurückgewiesen. Sie durften nicht an Bord des Flugzeugs.