Braunschweig.
EintrachtBraunschweigdarf künftig wieder mehr Zuschauer ins Stadion lassen. Und das schon ab Samstag!
Ein Gericht hat Eintracht Braunschweig und zwei anderen Vereinen Recht gegeben. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar.
Eintracht Braunschweig bekommt Recht
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag die in Niedersachsen geltende Beschränkung auf maximal 500 Zuschauer bei Großveranstaltungen im Freien aufgehoben.
Eintracht Braunschweig war nicht allein
Drei Fußball-Drittligisten hatten dagegen geklagt. Neben Eintracht Braunschweig auch der SV Meppen und der VfL Osnabrück. Niedersachsen war das einzige Bundesland mit einer solch harten Grenze – das fanden die Clubs unfair. Von einem „Alleingang“ war die Rede.
Vielmehr müsse das Land der bundeseinheitlichen Empfehlung der neuesten Länderkonferenz folgen. Demnach sind bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität beziehungsweise maximal 10.000 Zuschauer in den Fußballstadien erlaubt.
Das Gericht sagte am Freitag: Die Festlegung der 500er Grenze sei für sehr große Veranstaltungsorte, wie etwa Fußballstadien, nicht mehr angemessen. Außerdem verstoße die absolute – und nicht etwa im Verhältnis zur Kapazität relative – Obergrenze gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da sie größere Einrichtungen gegenüber kleineren benachteiligte.
„Wir sind sehr froh, dass das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Damit wollten wir ja keine Sonderrolle für den Profifußball erwirken, sondern in Niedersachsen die gleichen Chancen haben, wie die Vereine aus anderen Bundesländern. Es freut uns auch für unsere Fans sehr, die nun die Möglichkeit haben, als 12. Mann unsere Mannschaft zu unterstützen“, sagte Eintracht-Geschäftsführer Wolfram Benz.
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Das Oberverwaltungsgericht legte allerdings auch fest, dass eine Begrenzung der Zuschauerzahl an sich nicht zu beanstanden sei. Das bedeutet: Wer künftig vor mehr als 500 Zuschauern unter freiem Himmel spielen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort.
Die drei klagenden Vereine beantragen jetzt für kurzfristig anstehenden Heimspiele eine Zuschauerzulassung von 50 Prozent der Stadionkapazität bei den lokal zuständigen Behörden, teilte Eintracht Braunschweig nach dem Urteil mit.
Eintracht Braunschweig kämpft für 8.700 Zuschauer
„Mit der Entscheidung werden wir und unsere Fans weiterhin sehr verantwortungsbewusst umgehen. Aktuell haben wir unser Hygienekonzept für 8.700 Zuschauer – welches in dieser Saison im Eintracht-Stadion in ähnlicher Form bereits erfolgreich umgesetzt worden ist, beim Braunschweiger Gesundheitsamt zur Freigabe eingereicht“, so Benz weiter. In Meppen wurde der Antrag schon genehmigt!
Am Freitagnachmittag steht die Entscheidung dann fest! Knapp 8.000 Fans dürfen am Samstag beim Heimspiel dabei sein, teilt Eintracht Braunschweig bei Twitter mit. Besitzer von Rückrundendauerkarten können ab 18 Uhr Karten im Online-Ticketshop buchen.
Der Beschluss gilt aber nicht nur für die drei Clubs, sondern auch etwa für den VfL Wolfsburg und Hannover 96. (ck)