In den vergangenen Monaten gab es immer wieder das Gerücht, nun ist eine Rückkehr von Ron-Thorben Hoffmann zu Eintracht Braunschweig perfekt. Der Torhüter wird für die restliche Rückrunde vom FC Schalke 04 ausgeliehen.
Dabei hat Eintracht Braunschweig auch eine Kaufpflicht vereinbart. Bei einem Klassenerhalt bleibt Hoffmann fest in Niedersachsen. Doch es gibt auch eine schlechte Nachricht: Er darf zum Rückrunden-Auftakt der Löwen noch nicht auflaufen. Der Grund ist plausibel.
Eintracht Braunschweig: Hoffmann-Rückkehr offiziell
Nur ein halbes Jahr war Ron-Thorben Hoffmann beim FC Schalke 04, ehe es ihn wieder zu seinem ehemaligen Verein Eintracht Braunschweig verschlägt. In Gelsenkirchen wurde der Torwart nicht glücklich, da er das Duell gegen Stammkeeper Justin Heekeren verloren hatte. Nun wird er für die restliche Rückrunde an den BTSV verliehen.
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Am Montag (13. Januar) hat er den Medizincheck absolviert, nun haben die Löwen und Schalke die Leihe offiziell gemacht. Der 25-Jährige wechselt zunächst für sechs Monate, bei Klassenerhalt der Niedersachsen greift eine Kaufpflicht. Hoffmanns ursprünglicher Vertrag auf Schalke läuft bis zum 30. Juni 2028.
Medienberichten zufolge soll die Kaufpflicht bei rund 100.000 bis 200.000 Euro liegen. Dazu wurde auch eine Weiterverkaufsbeteiligung vereinbart, sollte Hoffmann nach Leihende beim BTSV bleiben.
Hoffmann darf gegen S04 nicht auflaufen
Allerdings gibt es auch einen Haken an dem Deal: Hoffmann darf für Eintracht Braunschweig am Wochenende nicht auflaufen. Es kommt nämlich zum Duell gegen den FC Schalke 04. Der Klub bestätigt die Vereinbarung selbst, die das Mitwirken von Hoffmann gegen S04 untersagt. Somit müssten sich Hoffmann und der BTSV gedulden, bis er endlich im Tor stehen kann.
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Das wird voraussichtlich dann am 24. Januar der Fall sein, wenn die Braunschweiger in der 2. Liga beim 1. FC Magdeburg zu Gast sind. Dann wird Cheftrainer Daniel Scherning Hoffmann den Vorzug vor Marko Johansson bekommen, der erst im Herbst zum Stammkeeper der Löwen wurde.