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Eintracht Braunschweig: Nach Derby-Zoff – Löwen planen Mega-Event für Fans

Das Derby zwischen Hannover und Eintracht Braunschweig bestimmt schon jetzt die Schlagzeilen. Jetzt plant der BTSV eine große Fan-Aktion.

© imago (Montage)

Hannover vs. Braunschweig: Ziemlich beste Feinde – daher kommt die Rivalität

In diesem Video erklären wir euch die Gründe der Rivalität beider Vereine in Niedersachsen.

Das Niedersachsenderby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig wird heiß erwartet: Schon weit vor der Begegnung herrscht aber große Aufregung, da das Gästefankontingent deutlich reduziert wurde.

Viele Fans von Eintracht Braunschweig boykottieren daher das Auswärtsspiel beim Rivalen. Für diese Anhänger plant der BTSV nun ein Public Viewing im Eintracht-Stadion. Bis zur finalen Entscheidung dauert es nicht mehr lange.

Eintracht Braunschweig plant Public Viewing

Bei den Fans von Eintracht Braunschweig ,aber auch bei den Verantwortlichen, löste die Entscheidung, das Gästefankontingent beim Derby in Hannover einzuschränken, viel Empörung aus. So werden viele Anhänger am 9. März nicht zum Derby reisen.


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Für genau diese Fans – und alle anderen, die Lust haben – plant der BTSV nun ein Public Viewing. „Wir möchten für all jene Eintracht-Fans ein Angebot schaffen, die aufgrund der Rahmenbedingungen einen Besuch der Partie live im Stadion ablehnen. Daher prüfen wir gegenwärtig, in gemeinsamer Absprache mit allen relevanten Netzwerkpartnern, ob uns eine Live-Übertragung im Eintracht-Stadion erlaubt wird. So soll es dennoch möglich werden, das Spiel in einträchtiger Gemeinschaft zu verfolgen“, erklärt der Traditionsklub.

Finale Entscheidung steht noch aus

Allerdings stehe eine finale Entscheidung noch aus. Sollte diese dann folgen, wird Eintracht Braunschweig auf allen digitalen Kanälen darüber informieren, damit die Fans auch rechtzeitig planen können.

Maximal 2.541 Fans könnten im Niedersachsenderby im Gästeblock anwesend sein, nachdem die Polizeidirektion Hannover einen erneuten Teilausschluss angeordnet hatte. Dabei beruft man sich auf Paragraf 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, wonach sie „die notwendigen Maßnahmen treffen kann, um Gefahren abzuwehren“.


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Auch die Löwen zeigten sich nicht besonders begeistert davon und hatten sich eine andere Entscheidung erhofft, wie der Klub zuletzt betonte.