Für die einen sind sie einfach nur praktisch, für den anderen hingegen ein echter Dorn im Auge: Schottergärten.
Im Landkreis Wolfenbüttel müssen sie de facto weg. Das steht schon seit vergangenem Jahr fest – aber jetzt wird es ernst.
Kreis: Wolfenbüttel: Schottergärten müssen weichen
Machen wir es kurz: Wer noch einen Schottergarten hat, der verstößt gegen die Niedersächsische Bauordnung. Das hat sogar das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Januar 2023 bestätigt. Denn: Wer ein Grundstück hat, ist dazu angehalten, nicht überbaute Flächen als „Grünflächen“ anzulegen, sofern sie nicht anderweitig benötigt werden. Bedeutet auch: Die Fläche soll einen „grünen Charakter“ haben und wasserdurchlässig sein.
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Aspekte, die Schottergärten überhaupt nicht erfüllen. Denn die leben vor allem von einer Sache: Schotter und Kies. Sehr zum Leidwesen der Pflanzen- und Tierwelt. Denn beides findet dort oftmals weder Nahrung noch Lebensraum. Aber in Niedersachsen sind diese Gärten nun ohnehin Geschichte. Oder sollten sie zumindest sein.
Das droht, wenn du den Garten nicht beseitigst
Wie der Landkreis Wolfenbüttel in einer Mitteilung erkläret, wird er schon bald intensive Kontrollen durchführen – die Stadt Wolfenbüttel ist ausgenommen. Gut ein Jahr lang hatten Schottergärten-Besitzer die Möglichkeit, ihre Fläche in eine Grünfläche zu verwandeln, wenn nicht schon längst geschehen. Die Mitarbeiter des Landkreises wollen sich nun einen Überblick verschaffen, wo das bereits passiert ist – und wo nicht.
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Sollten die Mitarbeiter auf einen Schottergarten stoßen, werden die Grundstücks-Eigentümer informiert und dazu aufgefordert, eben jenen Garten zu beseitigen. Dafür gibt es dann auch eine bestimmte Frist. Wird die nicht eingehalten, kann die Verwaltung sogar bauordnungsrechtlich einschreiten, die Beseitigung beispielweise zwangsweise durchsetzen und zusätzlich noch ein Bußgeld verhängen.