Pünktlich zum Ende des Monats treten vieler Orts neue Regeln und Gesetze in Kraft, die viele Bürger bis dahin noch nicht auf dem Schirm hatten.
Was sich bald in Wolfsburg ändern wird, liest du hier.
Wolfsburg: SIE müssen wieder an die Leine
Für unsere vierbeinigen Mitbewohner heißt es ab dem 1. Dezember wieder: Ab an die Leine. Denn dann gilt in Wolfsburg wieder die Leinenpflicht. Der Grund: Damit sollen die Aufenthalts- und Rückzugsorte des Wildes und der sonstigen frei lebenden Tiere geschützt werden, so die Stadtverwaltung. Dies gilt in den hiesigen Wäldern und Gehölzen inklusive Baumgruppen und Hecken sowie zusätzlich in einem jeweils 50 Meter breiten Schutzstreifen um die Waldgebiete, Gehölze und beiderseits von Hecken und Gewässern in den Gemarkungen Wolfsburgs. Hunde sind deshalb an der Leine zu führen, damit diese nicht streunen oder wildern. Ausnahmen hiervon gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung oder von der Polizei als Diensthunde eingesetzt werden.
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Doch auch nach diesem Zeitraum gibt es Bereiche in Wolfsburg, in denen Hunde auch weiterhin an der Leine zu führen sind und gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.
Wolfsburg: Verstoß gegen Leinenpflicht kann teuer werden
Die Regel ist gültig in den Bereichen Schillerteich, Detmeroder Teich (bis auf den dort eigens für Hunde eingerichteten Hundefreilauf), Neuen Teich, Krummen Teich und Kleinen Schillerteich. Ganzjährig gilt die Leinenpflicht für Hunde im Wendschotter Drömling, Barnbruch und Ilkerbruch.
Ebenso gilt die Leinenpflicht im Allerpark Wolfsburg bis auf den eigens für Hunde eingerichteten Hundefreilauf am östlichen Ufer des Allersees. In der Porschestraße, dem Sarah-Frenkel-Platz und auf dem Willy-Brandt-Platz sind Hunde generell an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht gilt außerdem bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen und nach Eintritt der Dunkelheit.
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Dass Hunde angeleint werden müssen, ist im Gesetz verankert. Die Wolfsburger Stadtverwaltung weist deutlich darauf hin, dass Verstöße gegen die Leinenpflicht als Ordnungswidrigkeiten gesehen werden und mit einer Geldbuße bestraft werden können.