Dieses Urteil dürfte für die Klima-Aktivisten Clara Mayer, Martin Kaiser und Roland Hipp eine ziemlich bittere Pille sein. Ihre Klage, dass VW durch die produzierten Autos zu viele Treibhausgase verursachen würde, ist am Dienstag (14. Februar) vor dem Landgericht Braunschweig abgeschmettert worden.
VW muss CO2-Emissionen nicht reduzieren
Die Klage sei zwar zulässig gewesen, allerdings bewege sich VW mit seinen Emissionen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Hansen. Die Aktivistin Clara Mayer und die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp werfen dem Konzern vor, durch die produzierten Autos zu viele Treibhausgase zu verursachen, und fordern einen Verkaufstopp von Autos mit Verbrennermotoren bis 2030 (AZ 6 O 3931/21).
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Außerdem verlangten die Kläger, dass der Konzern seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber 2018 reduzieren müsse. Richter Hansen ergänzte, vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien die aktuellen Emissionsregelungen ausreichend, weshalb von VW nicht verlangt werden könne, über die gesetzlichen Vorgaben hinauszugehen. Auch der Staat komme den Schutzpflichten an Bürgerinnen und Bürgern durch das Klimaschutzgesetz nach. Die Kläger müssten ebenso wie die breite Bevölkerung Beeinträchtigungen hinnehmen. „Die von den Klägern angeführten gesundheitlichen Folgen treffen alle in Deutschland lebenden Menschen gleichermaßen.“
„Zeit läuft uns davon“ – Clara Mayer zu VW-Klage
Medizinstudentin Mayer stützte sich in ihrer Klage auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Das Gericht hatte damals Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung nach seiner Einschätzung vor allem der jüngeren Generation aufbürde. Meyer zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Sie sei überzeugt, dass ihre Forderungen rechtens seien. „Das Problem ist, dass uns die Zeit davonläuft.“ Man könne nicht zehn Jahre warten, bis VW vielleicht einen klimagerechten Kurs einschlage.
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Die Imker und Waldbesitzer Hipp und Kaiser argumentierten, sie sehen ihr Eigentum „durch die von VW maßgeblich mitverursachte Klimakrise“ bedroht. Hipp sagte, ihn habe die Auffassung des Gerichts schockiert, die von VW verursachten CO2-Emissionen dulden zu müssen. Die Rechtsprechung ziele auf ein Klimaschutzgesetz ab, das nach allen wissenschaftlichen Ergebnissen nicht ausreiche. Die Entscheidung des Landgerichts sei daher lediglich ein Zwischenschritt. „Wir haben einen langen Atem“, betonte Hipp.
VW: Klima-Aktivisten sind noch nicht am Ende
Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen, kündigte an, die Klimaklagen könnten bis vor den Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Menschengerichtshof gehen. „Wir werden damit noch lange zu tun haben, so ist es leider, denn ein Einlenken wird in keiner Weise deutlich, weder von VW noch von anderen Akteuren“. Sie halte die Rechtsprechung für unvertretbar, sagte Verheyen. Ein global tätiges Unternehmen werde mit dem deutschen Staat gleich gestellt. Das sei falsch.
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VW-Anwalt Wolf Spieth sagte, er sehe sich bestätigt, dass eine Klage gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg sei. „Volkswagen hat damit Rechtssicherheit für die weiteren Aufgaben der Transformation des Verkehrssektors.“ In einer Mitteilung des Konzerns hieß es, VW stehe zu seiner Verantwortung, die CO2-Emissionen in all seinen Tätigkeitsfeldern so schnell wie unternehmerisch möglich zu reduzieren. VW bekenne sich zum Pariser Klimaschutzabkommen von 2018, um bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein. (dpa/jko)