Die Geschichte zieht sich ein ein Kaugummi: Ein Autohändler will unbedingt den VW ID.6 in Deutschland verkaufen. Volkswagen will genau das nicht.
Daher streiten sich beide Parteien schon länger vor Gericht. Jetzt gibt es ein neues Urteil.
VW behält Recht
Die „Automobilwoche“ schreibt, dass VW einmal mehr recht bekommen hat. Demnach hat die einstweilige Verfügung, mit der die Wolfsburger die Herausgabe und einen Verkaufsstopp des Elektro-SUVs erreicht haben, weiterhin Bestand. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wies eine Berufung des Händlers zurück. Sie sei zulässig, aber unbegründet. Heißt: Das China-SUV darf nach wie vor nicht in Deutschland verlauft werden. Volkswagen hatte den ID.6 auch nie für den Export nach Deutschland vorgesehen.
VW freut sich
Während der Berliner Händler der „Automobilwoche“ nichts sagen wollte, reagierte VW entsprechend positiv nach dem Urteil. Der Konzern sieht das vorherige Urteil des Landgerichts und sich selbst bestätigt. Vorbei ist das Ganze aber noch nicht: Das Hauptsacheverfahren zu der Streitfrage um den ID.6 ist bisher noch am Landgericht Hamburg anhängig. Ein Termin steht noch aus.
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Der Händler hatte von einem chinesischen VW-Partner 22 ID.6 für den deutschen Markt gekauft und anschließend zum Verkauf angeboten. VW bekam davon Wind und legte Widerspruch ein. Volkswagen beruft sich dabei aufs markenrecht, bei dem es auch ums Design geht. Eine Auto-Expertin glaubt, dass VW unter anderem eine Kannibalisierung eigener Modelle, wie dem ID.4 und dem ID.7, fürchtet. Die 22 China-Volkswagen sollen Berichten zufolge verschrottet werden. (Hier liest du mehr dazu!) Zuletzt war auch in der Schweiz ein VW ID.6. aufgetaucht. Auch ihm könnte Ungemach drohen.