Was sich einige Mitarbeiter bei VW erlauben, bringt die Chef-Etage auf die Palme. Und sorgt für so manch eine Abmahnung oder Kündigung.
Im schlimmsten Fall drohen „strafrechtliche Folgen“ für Mitarbeiter. Worum es geht? Das liest du hier.
VW: Dafür hagelt es Kündigungen und Abmahnungen
Jeder hat es schonmal erlebt: Wenn man sich nicht fühlt, kann Arbeit schnell zur Qual werden. Mit verschnupfter Nase, schmerzendem Kopf und Husten lässt auch die Konzentration nach – und irgendwann macht der Körper schlapp. Auch aus mentalen Gründen kann Arbeit manchmal kontraproduktiv sein und einfach nicht mehr funktionieren. Dann muss eine Pause her, in der sich Arbeitnehmer erholen können und zur Ruhe kommen. Beispielsweise durch eine Krankmeldung.
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Die trudeln natürlich auch bei VW ein. Und das ist per se natürlich erstmal nichts Schlimmes. Problematisch wird es erst, wenn Mitarbeiter krankfeiern. Sich also einen Schein holen und einreichen, obwohl sie eigentlich arbeiten könnten. Und das ist einem Artikel der „Braunschweiger Zeitung“ zufolge gar nicht mal so selten. „Häufiger Grund für Abmahnungen und Kündigungen: Beschäftigte melden sich krank, ohne krank zu sei“, heißt es dem Bericht zufolge im VW-Intranet.
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Immer wieder gebe es ungültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Beispielsweise durch Online-Dienste. „Wer gesund ist, darf sich nicht krank melden“, betont auch Volker Fuchs, Leiter Arbeitsrecht bei VW, gegenüber der Zeitung. Kommt das trotzdem vor und bekommt VW das raus, drohen im schlimmsten Fall auch „strafrechtliche Folgen“, heißt es.
Wie viele Abmahnungen und Kündigungen in diesem Jahr bei VW schon über den Tisch gegangen sind, liest du auf www.braunschweiger-zeitung.de.