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VW: Gericht haut auf den Tisch! Für DIESE Mitarbeiter ist es bitter

Ein Urteil aus Erfurt könnte bei VW für Aufruhr sorgen. Was jetzt entschieden wurde, liest du hier.

Ein Gericht in Erfurt hat einen VW-Fall verhandelt. (Symbolbild)
© IMAGO/CHROMORANGE

VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo – das ist die Powerfrau aus Wolfsburg

Daniela Cavallo ist als Betriebsratschefin von VW für über 600.000 Arbeitnehmer auf der ganzen Welt verantwortlich. Aber wer ist die Powerfrau aus Wolfsburg?

Die Höhe der Betriebsratsvergütungen im Volkswagen-Konzern sorgt seit Jahren für Arbeitsgerichts- und Strafverfahren. Nun hat das Bundesarbeitsgericht sich der Sache angenommen – und den Ball zurückgespielt.

VW-Fall geht in die nächste Runde

Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet. Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen, habe er „darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war“, sagte die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt in der Urteilsverkündung in Erfurt. 

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Der Präzedenzfall, bei dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Rücknahme einer vorgenommenen Kürzung verlangte, wurde vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden. Wegen Rechtsfehlern ging er an das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen zurück. Es hatte beim Kläger die Beweislast dafür gesehen, warum ihm eine bestimmte Entgeltstufe zusteht. 

VW: Kläger will mehr Geld

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2023, nach der sich Unternehmensvorstände des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, wurden insgesamt vier VW-Fälle vom Bundesarbeitsgericht verhandelt.

Dem Kläger, der den Präzedenzfall lieferte, hatte der Autobauer nach einer Überprüfung infolge der BGH-Entscheidung die Vergütung laut Anwalt von knapp 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich verringert. 


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Die Höhe der VW-Zahlungen an Betriebsräte sorgte bundesweit für Diskussionen, für einige Dutzend Arbeitsgerichtsklagen sowie für Strafverfahren – in diesem Jahr auch gegen Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh. (mit dpa)